Sitzung: 21.02.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Schlichtkrull weist darauf hin, dass er die Äußerung im Vermerk des Amtes für
Gebäudewirtschaft (Protokoll Hauptausschuss 07.02.2000 – Anlage 1)
“Unterschiede, die den städtischen Reinigungsdienst aufgrund tarifrechtlicher
Bestimmungen teurer machen, dürfen nicht ausschlaggebend für eine Fremdvergabe
sein.” für bedenklich hält.
Die
Verwaltung wird prüfen, ob eine solche Formulierung gegen das Vergaberecht
verstößt.
Protokollauszug:
Amt 68