Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlichtkrull weist darauf hin, dass er die Äußerung im Vermerk des Amtes für Gebäudewirtschaft (Protokoll Hauptausschuss 07.02.2000 – Anlage 1) “Unterschiede, die den städtischen Reinigungsdienst aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen teurer machen, dürfen nicht ausschlaggebend für eine Fremdvergabe sein.” für bedenklich hält.

 

Die Verwaltung wird prüfen, ob eine solche Formulierung gegen das Vergaberecht verstößt.

 

Protokollauszug: Amt 68