Beschluss:

 

a)  Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 und 8) werden

 

 

berücksichtigt

 

2.2, 7.2, 9.2, 9.4, 13.2, 17

 

teilweise berücksichtigt

 

12.3, 13.1

 

nicht berücksichtigt

 

9.3, 12.1, 12.2

 

zur Kenntnis genommen

 

1, 2.1, 3, 4, 5, 6, 7.1, 8, 9.1, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10, 11, 14, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25.1, 25.2, 26.1, 26.3, 27.1, 27.2, 27.3, 27.4, 27.5

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

 

berücksichtigt

 

2.3, 2.5

 

teilweise berücksichtigt

 

1.1, 2.1, 2.2, 2.9, 2.11, 2.14

 

nicht berücksichtigt

 

2.6, 2.8, 2.10

 

zur Kenntnis genommen

 

1.2, 2.4, 2.7, 2.12, 2.13, 2.15

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)  Abschließender Beschluss

 

Auf Grund des § 5 BauGB beschließt die Stadtvertretung den Bauleitplan, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth", Gebiet: Östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.01.2014.

Die Begründung wird in der Fassung vom 12.08.2014 (Anlage 8) gebilligt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bauleitplan, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth" bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.