Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Anfrage von Frau Reinders aus dem Hauptausschuss am 07.02.2000, TOP 12, wird wie folgt beantwortet:

 

Der Kreis Segeberg und Land Schleswig-Holstein fördern die Personalkosten des päd. Personals sowie die Kosten für die Fort- und Weiterbildung und der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen.

Da die Fachberatungskosten zum grössten Teil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen betreffen, werden die Gesamtkosten auf das gesamte päd. Personal umgerechnet.

 

In den Jahren 1996 und 1997 erfolgte keine Anerkennung der Kosten für die Fachberatung, mit der Begründung, dass nur individuell zugeordnete Kosten zu übernehmen sind.

 

Da eine Rechnungsstellung für jede teilgenommene Person an der Fachberatung nicht üblich ist, wurde vorsorglich zur Fristwahrung Klage eingereicht.

 

Gleichzeitig wurde beim Sozialministerium bezüglich der Handhabung ein Anfrage gestellt.

 

Hiernach soll nun eine Aufstellung der Termine und der teilgenommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu jeder Fachberatung erfolgen. Dieses Vorgehen sollte eine Anerkennung der Kosten durch den Kreis mit sich führen.

 

Die gewünschten Aufstellungen werden dem Kreis für die o.g. Jahre nachgereicht und nach Anerkennung der Kosten die Aufhebung der Klage veranlasst.

 

Protokollauszug: Amt 40