Sitzung: 21.02.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0076
Die
Anfrage von Frau Reinders aus dem Hauptausschuss am 07.02.2000, TOP 12, wird
wie folgt beantwortet:
Der
Kreis Segeberg und Land Schleswig-Holstein fördern die Personalkosten des päd.
Personals sowie die Kosten für die Fort- und Weiterbildung und der Fachberatung
in Kindertageseinrichtungen.
Da
die Fachberatungskosten zum grössten Teil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Einrichtungen betreffen, werden die Gesamtkosten auf das gesamte päd.
Personal umgerechnet.
In
den Jahren 1996 und 1997 erfolgte keine Anerkennung der Kosten für die
Fachberatung, mit der Begründung, dass nur individuell zugeordnete Kosten zu
übernehmen sind.
Da
eine Rechnungsstellung für jede teilgenommene Person an der Fachberatung nicht
üblich ist, wurde vorsorglich zur Fristwahrung Klage eingereicht.
Gleichzeitig
wurde beim Sozialministerium bezüglich der Handhabung ein Anfrage gestellt.
Hiernach
soll nun eine Aufstellung der Termine und der teilgenommenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu jeder Fachberatung erfolgen. Dieses Vorgehen sollte eine
Anerkennung der Kosten durch den Kreis mit sich führen.
Die
gewünschten Aufstellungen werden dem Kreis für die o.g. Jahre nachgereicht und
nach Anerkennung der Kosten die Aufhebung der Klage veranlasst.
Protokollauszug:
Amt 40