Sitzung: 29.02.2000 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0090
Beschluss:
Die
Stadtvertretung stimmt gem. § 82 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein der
Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der
Haushaltsstelle 4640.009.95010 Kinderhort Glashütte,
Planungs- und Baukosten Neubau Brandschaden
in Höhe von 1.126.507,90 DM zu.
Deckungsmittel stehen durch
Mehreinnahmen auf der
Haushaltsstelle 4640.009.34500 Kinderhort Glashütte,
Ersatz Vermögensschaden Brandschaden
zur
Verfügung.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 33 Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 20