Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung stimmt gem. § 82 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der

 

Haushaltsstelle 4640.009.95010 Kinderhort Glashütte,
Planungs- und Baukosten Neubau Brandschaden

 

in Höhe von  1.126.507,90  DM zu.

 

Deckungsmittel stehen durch Mehreinnahmen auf der

 

Haushaltsstelle 4640.009.34500 Kinderhort Glashütte,
Ersatz Vermögensschaden Brandschaden

 

zur Verfügung.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 33 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 20