Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Slevogt und Frau Plaschnick nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den Bebauungsplan Nr. 8 – Glashütte – 6. Änderung, Gebiet: Glashütter Markt – Zentrum, be­stehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom September 1999, als Satzung.

 

Die Begründung – Stand: 07.10.1999 – wird in der Fassung der Anlage 1 dieser Vorlage ge­billigt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß

§ 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Be­gründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 33 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69