Sitzung: 29.02.2000 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Slevogt und Frau Plaschnick nehmen wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
Aufgrund
des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 8 – Glashütte – 6. Änderung, Gebiet: Glashütter Markt –
Zentrum, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in
der Fassung vom September 1999, als Satzung.
Die
Begründung – Stand: 07.10.1999 – wird in der Fassung der Anlage 1 dieser
Vorlage gebilligt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich
gemäß
§
10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der Begründung
zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf Verlangen
Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der
Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 33 Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69