Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Da in den vergangenen Jahren die bereitgestellten Mittel nicht im vollem Umfang ausgeschöpft wurden, reduzierte sich der Haushaltsansatz auf 5.000,00 DM. Für das Haushaltsjahr 2000 zeigt sich, daß Schulungen vermehrt in Anspruch genommen werden. Um eine möglichst gerechte Verteilung der Mittel zu erreichen, wird die Verwaltung (Hauptamt) zur nächsten Sitzung des Ältestenrates einen Vorschlag erarbeiten.

 

Seitens der Verwaltung wird festgestellt, daß unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auch Haushaltsmittel aus den Fraktionszuwendungen für Schulungen verwendet werden dürfen.

 

Herr Schlichtkrull kritisiert in diesem Zusammenhang, daß Referentenkosten für eine Schulung der CDU-Fraktion nicht anerkannt wurden. Die Zahlung erfolgte aus den Fraktionszuwendungen. Das Hauptamt verweist hierzu auf einen Vermerk zur Besprechung der Fraktionen und der Verwaltung vom 24.08.1998 (Anlage 1) und eine Stellungnahme des

Rechtsamtes vom 30.01.1998 (Anlage 2).

 

Protokollauszug: Abt. 102