Sitzung: 29.03.2000 Ältestenrat
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Da
in den vergangenen Jahren die bereitgestellten Mittel nicht im vollem Umfang
ausgeschöpft wurden, reduzierte sich der Haushaltsansatz auf 5.000,00 DM. Für
das Haushaltsjahr 2000 zeigt sich, daß Schulungen vermehrt in Anspruch genommen
werden. Um eine möglichst gerechte Verteilung der Mittel zu erreichen, wird die
Verwaltung (Hauptamt) zur nächsten Sitzung des Ältestenrates einen Vorschlag
erarbeiten.
Seitens
der Verwaltung wird festgestellt, daß unter Einhaltung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen auch Haushaltsmittel aus den Fraktionszuwendungen für
Schulungen verwendet werden dürfen.
Herr
Schlichtkrull kritisiert in diesem Zusammenhang, daß Referentenkosten für eine
Schulung der CDU-Fraktion nicht anerkannt wurden. Die Zahlung erfolgte aus den
Fraktionszuwendungen. Das Hauptamt verweist hierzu auf einen Vermerk zur
Besprechung der Fraktionen und der Verwaltung vom 24.08.1998 (Anlage 1)
und eine Stellungnahme des
Rechtsamtes
vom 30.01.1998 (Anlage 2).
Protokollauszug:
Abt. 102