Beschluss

 

1.    Die der Anlage beigefügten Betrauungsakte für

§  Bildung – Erziehung – Betreuung in Norderstedt gGmbH (Anlage 1)

§  Bildungswerke Norderstedt (Anlage 2)

werden beschlossen.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, künftig Verlängerungen der abgeschlossenen Betrauungsakte vorzunehmen, soweit dies einer erkennbaren rechtskonformen Betrauung dient.

3.    Die Stadtvertretung beschließt die im Zusammenhang mit den Betrauungsakten angezeigten Änderungen der Gesellschaftsverträge der unter Punkt 1 genannten GmbHs. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen zu fassen.

4.    Für die Bildungswerke Norderstedt wird die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf für eine korrespondierende Änderungssatzung zur Betriebssatzung auf der Grundlage des Vorschlags zur Anlage 3 vorzulegen.


Abstimmung:

Bei 44 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.