Sitzung: 02.03.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0065
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:
Der
Bereich der Harckesheyde von Hausnummer 80 bis 96 stellt eine einseitig
anbaubare Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dar.
Durch
die 1997 erfolgten Maßnahmen konnten die Einrichtungen “Fahrbahn”, “Gehweg an
der Südseite”, “Straßenbeleuchtung” und “Straßenentwässerung fertiggestellt
werden.
Nach
§ 7 Abs. 1 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1988 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung
vom 26.02.1998 (EBS 88) sind diese Einrichtungen entsprechend dem Bauprogramm
erstmalig und endgültig hergestellt worden.
Da
der Bebauungsplan B 228 Parkplätze vorsieht, die nicht hergestellt wurden, wird
nach § 8 Abs. 3 der EBS 88 die Kostenspaltung für die o. g. Teileinrichtungen beschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Stimmen einstimmig beschlossen.
PROTOKOLLAUSZUG
Amt 69