Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:

 

Der Bereich der Harckesheyde von Hausnummer 80 bis 96 stellt eine einseitig anbaubare Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB dar.

 

Durch die 1997 erfolgten Maßnahmen konnten die Einrichtungen “Fahrbahn”, “Gehweg an der Südseite”, “Straßenbeleuchtung” und “Straßenentwässerung fertiggestellt werden.

 

Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1988 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 26.02.1998 (EBS 88) sind diese Einrichtungen entsprechend dem Bauprogramm erstmalig und endgültig hergestellt worden.

 

Da der Bebauungsplan B 228 Parkplätze vorsieht, die nicht hergestellt wurden, wird nach § 8 Abs. 3 der EBS 88 die Kostenspaltung für die o. g. Teileinrichtungen beschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69