Sitzung: 02.03.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0054
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr nimmt folgenden Bericht zur Kenntnis:
Das
Rechtsamt wurde von Frau Hahn um Stellungnahme gebeten, ob die Erschliessungssatzung
so geändert werden könnte, dass ein Grandweg einer ordnungsgemässen Erschliessung
entspricht. Hierzu nimmt das Rechtsamt wie folgt Stellung:
Die
Fragestellung ist bereits mehrfach an das Rechtsamt herangetragen worden. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird daher zunächst auf die beigefügten Vermerke
des Bauverwaltungsamtes vom 02.09.1992 und des Rechtsamtes vom 02.11.1995 in
gleicher Angelegenheit verwiesen Die Vermerke sind der Niederschrift als
Anlagen 5 und 6 beigefügt.
Eine
Änderung der rechtlichen Situation ist nicht eingetreten, so dass die
rechtliche Beurteilung wie bereits 1995 ausfällt. Die Festschreibung von
Grandwegen als Ausbaustandard im Sinne einer erstmaligen und endgültigen
Herstellung in der Erschliessungsbeitragssatzung ist rechtlich möglich. Wie
bereits im Vermerk des Bauverwaltungsamtes von 1992 ausgeführt, würde dies aber
dazu führen, dass die Erhebung von Erschliessungs- bzw. Ausbaubeiträgen für
diese Teileinrichtungen nicht möglich ist. Dies hätte weiter zur Folge, dass
sämtliche Herstellungs-, Erneuerungs- und Instandsetzungskosten in vollem
Umfang von der Stadt getragen werden müssen.