Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr nimmt folgenden Bericht zur Kenntnis:

 

Das Rechtsamt wurde von Frau Hahn um Stellungnahme gebeten, ob die Erschliessungs­satzung so geändert werden könnte, dass ein Grandweg einer ordnungsgemässen Erschlies­sung entspricht. Hierzu nimmt das Rechtsamt wie folgt Stellung:

 

Die Fragestellung ist bereits mehrfach an das Rechtsamt herangetragen worden. Zur Ver­meidung von Wiederholungen wird daher zunächst auf die beigefügten Vermerke des Bau­verwaltungsamtes vom 02.09.1992 und des Rechtsamtes vom 02.11.1995 in gleicher An­ge­legenheit verwiesen Die Vermerke sind der Niederschrift als Anlagen 5 und 6 beigefügt.

 

Eine Änderung der rechtlichen Situation ist nicht eingetreten, so dass die rechtliche Beurtei­lung wie bereits 1995 ausfällt. Die Festschreibung von Grandwegen als Ausbaustandard im Sinne einer erstmaligen und endgültigen Herstellung in der Erschliessungsbeitragssatzung ist rechtlich möglich. Wie bereits im Vermerk des Bauverwaltungsamtes von 1992 ausgeführt, würde dies aber dazu führen, dass die Erhebung von Erschliessungs- bzw. Ausbaubeiträgen für diese Teileinrichtungen nicht möglich ist. Dies hätte weiter zur Folge, dass sämtliche Herstellungs-, Erneuerungs- und Instandsetzungskosten in vollem Umfang von der Stadt getragen werden müssen.