Sitzung: 20.11.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: B 14/0404
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
9.1., 9.2., 13.3.4.,
13.3.6.,13.3.9.
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1.1., 2.2., 3., 4., 5.,
6.2., 7., 8., 10., 11.,
12.2.,13.3.1.,13.3.2.,13.3.3.,13.3.5.,13.3.7.,13.3.8.,13.3.10.,13.3.11.
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1.6
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Bebauungsplan Nr. 289 Norderstedt "Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet
Glashütte", Gebiet: Zwischen Fuchsmoorweg/Hopfenweg und Hummelsbütteler
Steindamm bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7) und dem Teil B
- Text – (Anlage 8) in der zuletzt geänderten Fassung vom 20.10.2014, als
Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 20.10.2014 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes
durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Der Beschlussvorschlag wird mit 12 Ja- und 2
Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.