Sitzung: 24.11.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: B 14/0498/1
Beschluss:
1. Die Stadt Norderstedt
gründet die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG“ (EGNO mbH & Co. KG). Gegenstände der
Gesellschaft sind
a) Vorbereitung,
Durchführung und Abrechnung von Entwicklungsmaßnahmen;
b) Tätigkeit
als Treuhänderin / Geschäftsbesorgerin für die Stadt Norderstedt;
c) der
Erwerb, die Erschließung, die Vergabe von Planungsaufträgen und der Verkauf von
Grundstücken zum Zwecke der Verbesserung der Wohnungssituation und
Eigentumsförderung und der Ansiedlung von Gewerbebetrieben;
d) die
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke oder der Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a GewO)
sowie die Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 2 b GewO).
Dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der
Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG wird vorbehaltlich eines
positiven Bescheides der Kommunalaufsicht nach § 108 GO zugestimmt.
2. Die Stadt Norderstedt
beschließt, ebenfalls vorbehaltlich eines positiven Bescheides der
Kommunalaufsicht nach § 108 GO, dass die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt
mbH“ Komplementärin der zu gründenden „EGNO mbH & Co. KG“ wird.
Abstimmung:
Bei 12 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.