Beschluss:

 

1.    Die Stadt Norderstedt gründet die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG“  (EGNO mbH & Co. KG). Gegenstände der Gesellschaft sind

 

a)    Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Entwicklungsmaßnahmen;

b)    Tätigkeit als Treuhänderin / Geschäftsbesorgerin für die Stadt Norderstedt;

c)    der Erwerb, die Erschließung, die Vergabe von Planungsaufträgen und der Verkauf von Grundstücken zum Zwecke der Verbesserung der Wohnungssituation und Eigentumsförderung und der Ansiedlung von Gewerbebetrieben;

d)    die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a GewO) sowie die Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 2 b GewO).

Dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH & Co. KG wird vorbehaltlich eines positiven Bescheides der Kommunalaufsicht nach § 108 GO zugestimmt.

 

 

2.    Die Stadt Norderstedt beschließt, ebenfalls vorbehaltlich eines positiven Bescheides der Kommunalaufsicht nach § 108 GO, dass die „Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH“ Komplementärin der zu gründenden „EGNO mbH & Co. KG“ wird.

 


Abstimmung:

 

Bei 12 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.