Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH den Gesellschaftsvertrag  - § 2 Gegenstand der Gesellschaft – um den neuen Punkt f. zu ergänzen (kursiv). Der bisherige Punkt f. wird zu Punkt g.

 

 

§ 2     Gegenstand der Gesellschaft

1.    Gegenstand des Unternehmens ist:

a)     Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme, deren städtebaulicher Entwicklungsbereich durch die Verordnung der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein vom 13.07.1973 förmlich festgelegt worden ist;

b)     die Übernahme von Aufgaben der Wirtschaftsförderung als Auftragnehmer der Stadt Norderstedt und des Stadtmarketing;

c)     der Erwerb, die Erschließung, die Vergabe von Planungsaufträgen und der Verkauf von Grundstücken zum Zwecke der Verbesserung der Wohnungssituation und Eigentumsförderung und der Ansiedlung von Gewerbebetrieben;

d)     die Vermietung und Verwaltung von eigenem Wohnraum und Gewerberaum;

e)     die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a GewO) sowie die Baubetreuung (§ 34 c Abs. 1 Ziff. 2 b GewO);

f)      Geschäftsbesorgung für die Gesellschafterin

g)     die Geschäftsführung und Geschäftsbesorgung bei Gesellschaften, an denen die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH beteiligt ist.

2.    Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten.

3.    Die Gesellschaft wird so geführt, dass der Gesellschaftszweck erfüllt wird. Sie soll für die technische und wirtschaftliche Entwicklung notwendige Rücklagen aus dem Jahresgewinn bilden und mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften.

 


Abstimmung:

Bei 45 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.