Sitzung: 16.12.2014 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 6
Vorlage: B 14/0404
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
9.1.,
9.2., 13.3.4., 13.3.6.,13.3.9.
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
1.1.,
2.2., 3., 4., 5., 6.2., 7., 8., 10., 11.,
12.2.,13.3.1.,13.3.2.,13.3.3.,13.3.5.,13.3.7.,13.3.8.,13.3.10.,13.3.11.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
1.1,
1.2, 1.3, 1.4, 1.5
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
-
zur
Kenntnis genommen
1.6
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 289 Norderstedt
"Nördliche Erweiterung Gewerbegebiet Glashütte", Gebiet: Zwischen
Fuchsmoorweg/Hopfenweg und Hummelsbütteler Steindamm bestehend aus dem
Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7) und dem Teil B - Text – (Anlage 8) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 20.10.2014, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 20.10.2014 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes
durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 39 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.