Beschluss: noch nicht festgelegt

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Frage von Frau Krogmann: Ist die Stadt Hamburg berechtigt Bundesstraßen umzubenennen? Frau Krogmann bittet um Klärung des genauen Verlaufs der B 432 und B 433.

 

Antwort:

 

Eine “Umbenennung” bzw. Umstufung kann der zuständige Straßenbaulastträger nach dem Bundesfernstraßengesetz durchführen. Grundlage der Umstufung ist hier die Planfeststellung, nach der die Ortsumgehung Fuhlsbüttel als Bundesstraße realisiert wird. Das Planfeststellungsverfahren erfolgte seinerzeit unter Beteiligung der Stadt Norderstedt;  Planfeststellungsbeschlüsse liegen für Teil 1 – Umgehung Fuhlsbüttel aus dem Jahr 1991 und für Teil 2 - Ausbau Swebenweg aus dem Jahr 1998 vor. Die Umstufung selbst setzt ein entsprechendes formelles Verfahren voraus, das der Straßenbaulastträger, die Freie und Hansestadt Hamburg in Auftragsverwaltung des Bundes, i.d.R. nach Fertigstellung der Maßnahme anstrengt. Über das Umstufungsverfahren entscheidet die Oberste Landesstraßenbauverwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr. Das Landesamt für Straßenbau und Straßenverkehr Scheswig-Holstein hat als hiesige Oberste Landesstraßenbaubehörde der Norderstedter Verkehrsbehörde 1995 die Verlegung der B 433 mit der nachfolgend beschriebenen neuen Führung und der entsprechenden Ausschilderung mitgeteilt. Das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt hatte dazu in der Sitzung des Magistrats vom 09.10.1995 eine diesbezügliche Anfrage beantwortet.

 

Der bisherige Verlauf der Bundesstraße B 432 führte auf Hamburger Seite über die Langenhorner Chaussee, um auf Norderstedter Stadtgebiet über den “Knoten Ochsenzoll” mit einem Versatz in die Ulzburger Straße zu schwenken. Die B 433 durchquert in der Folge Norderstedt in Süd-Nord-Richtung und verläßt Norderstedt im Norden über Henstedt-Ulzburg und bindet in Kaltenkirchen an die Bundesautobahn A 7 an. Im Zuge der Realisierung der Ortsumgehung Fuhlsbüttel ändert sich der Verlauf der B 433: Die B 433 wird nunmehr auf Hamburger Stadtgebiet ab Sengelmannstraße in die Ortsumgehung Fuhlsbüttel verschwenkt, verläuft durch den Krohnstiegtunnel weiter über den Swebenweg bis zur Oldesloer Straße (B 432). Vom Knotenpunkt Swebenweg/ Oldesloer Straße wird die B 433  - in paralleler Führung mit der B 432 – auf Norderstedter Stadtgebiet über die Ohechaussee bis zur Ulzburger Straße geführt. Der weitere Verlauf über die Ulzburger Straße nach Norden bleibt unverändert.

 

Die Bundesstraße B 432 verläuft in Ost-West-Richtung durch das südliche Norderstedter Stadtgebiet über die Straßenzüge Segeberger Chaussee und Ohechaussee. Die B 432 stellt im Weiteren eine Verbindung dar zwischen Bad Segeberg und der Bundesautobahn A 7 (Anschlußstelle Hamburg-Schnelsen-Nord).

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Protokollauszug: Amt 69