Sitzung: 16.03.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0132
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Ausgangssituation
und Zielsetzung
Die
Verlängerung der Berliner Allee nach Süden würde eine etwa 200 m lange
Verbindung zwischen der bestehenden
Einmündung Ochsenzoller Straße/Berliner Allee – und mit dem dort befindlichen
Einkaufszentrum Herold Center – und der Tannenhofstraße zwischen
Kirchen- und Schillerstraße unmittelbar nördlich an den Tannenstieg angrenzend
schaffen; die Tannenhofstraße ihrerseits mündet ca. 600 m weiter
südöstlich in die Ohechaussee (Knoten Rugenbarg) ein.
Die
Verlängerung der Berliner Allee nach Süden ist im Flächennutzungsplan ´84 als
Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes ausgewiesen. Die 3. Änderung zum FNP, die
neben der Verlegung der B 432 und der Verlängerung der Berliner Allee nach
Norden sowie der nördlichen Verlängerung der Schleswig-Holstein-Straße auch die
Verlängerung der Berliner Allee nach Süden umfasst, befindet sich nach
entsprechendem Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 15.03.1988 im
Verfahren. Im Zuge von Beratungen in der Stadtvertretung am 07./14.05.1991 zu
Änderungen des Hauptverkehrswegenetzes der Stadt Norderstedt wurde an der
Verlängerung der Berliner Allee nach Süden festgehalten. Im Zuge des
Empfehlungskonzepts zum Stadtentwicklungsprogramm/Verkehrsentwicklungsplan 2010
wurde diese Maßnahme jedoch nicht berücksichtigt.
Die
Verkehrsbelastung der Tannenhofstraße – als weiterführender Straßenzug einer
Verlängerung der Berliner Allee zur Ohechaussee hin – liegt nach den Erhebungen
1998 bereits bei 11.900 Kfz/ Tag im südlichen bzw. 8.300 Kfz/ Tag im nördlichen
Abschnitt. Die Verkehrsbelastung ist somit für eine wohngenutzte Straße sehr
hoch. Es gibt insbesondere auf der Relation Hamburg – Rugenbarg – Tannenhofstraße - Hasloh starke
Durchgangsverkehre; Verkehre in/aus Richtung Herold Center spielen keine so
große Rolle.
In
einer städtebaulichen Kategorisierung ist der Straßenraum der Tannenhofstraße –
mit dem angrenzenden stark ausgeprägtem Wohnumfeld, das nur mit einer relativ
geringen Kraftfahrzeugverkehrsmenge belastet werden sollte – als sehr sensible einzustufen, zumal sich
entlang der Straße (sicherheitsrelevante) Einrichtungen für Kinder befinden.
Für
die Verlängerung der Berliner Allee nach Süden existiert eine Planung des
Ing.-Büros Masuch und Olbrisch aus dem Jahr 1984. Danach soll der Straßenabschnitt
eine 6,50 m breite Fahrbahn (Beidrichtungsverkehr, Busbegegnung), einen
Grünstreifen sowie beidseits Rad- und Gehwege erhalten. Der nach dieser Planung
künftig vierarmige Knoten Ochsenzoller Straße/Berliner Allee würde
lichtsignalgeregelt werden. Die Straßenachse würde zunächst den Verlauf der
bestehenden Berliner Allee aufgreifen, nach Südwesten verschwenken, um dann in
einem sehr engen Radius nach Südosten in die bestehende Straßenachse der
Tannenhofstraße einzubiegen. Die (nördliche) Tannenhofstraße würde in diesem
Zusammenhang am Knoten mit der Ochsenzoller Straße mit einem Wendehammer als
Sackgasse abgehängt werden.
Als
Zielsetzung für eine Verlängerung der Berliner Allee nach Süden ist die
Entlastung von Straßenzügen in Alt-Garstedt (wie Ochsenzoller Straße, Berliner
Allee) anzuführen.
Auswirkungen der
Maßnahme
Auf
Grundlage von aktuellen, verkehrlichen Erhebungen und den vorliegenden
Untersuchungen des Verkehrsentwicklungsplans zu Verkehrsbelastungen und
–verflechtungen können zu der Fragestellung der einer Verlängerung der Berliner
Allee nach Süden die nachfolgenden Auswirkungen festgehalten werden. Eine
(abschließende) Bewertung der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer
Verlängerung der Berliner Allee nach Süden kann erst im Zusammenhang mit einem
gesamtstädtischen Verkehrskonzept, das sich derzeit mit der FNP-Neuaufstellung
und der integralen Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans in Bearbeitung
befindet, erfolgen. Daher können derzeit lediglich die wesentlichen Aspekte und
Argumente mit einer ersten vorläufigen Bewertung aufgeführt werden.
Eine
Verlängerung der Berliner Allee nach Süden würde die Verkehrsbelastung in der
Tannenhofstraße insbesondere durch eine Verstärkung von Nord-Süd-gerichteten
Strömen über Rugenbarg (aus Hamburger Richtung) weiter erhöhen. Eine
Quantifizierung kann nur im Zusamenhang mit der Fortschreibung des VEP und der
Verkehrsmodellrechnung in Abhängigkeit von gesamtstädtischen Netzkonzeptionen
und Szenarien erfolgen. Für die Berliner Allee sind ebenfalls Verkehrszunahmen
zu erwarten.
Mit
einer Entlastung der Ochsenzoller Straße zwischen Berliner Allee und
Achternfelde ist nicht zu rechnen, in diesem Abschnitt sind sogar gewisse
Zunahmen zu erwarten. In den weiteren Abschnitten der Ochsenzoller Straße dürften
sich mit dem Durchstich keine nennenswerten Veränderungen der
Verkehrsbelastungen ergeben. Der heutige Durchgangsverkehr im Straßenzug
Krummer Weg ließe sich mit dem Durchstich verlagern und somit reduzieren.
Der
in der südlichen Fortführung einer Verlängerung der Berliner Allee vorhandene
Straßenraum der Tannenhofstraße, der heutzutage nur einseitig einen befestigten
Rad-/ Gehweg aufweist, ist beengt, mit einem “Durchstich” würde auch ein Ausbau
dieser Straße einschließlich Grunderwerb erforderlich werden, um eine
funktionsgerechte und sichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten.
Mit
zunehmender Verkehrsbelastung würden auch die negativen Auswirkungen wie
Verkehrsgefährdungen, Lärm, Abgas auf die angrenzende Wohnbebauung an der
Tannenhofstraße bzw. im Straßenraum der
Ochsenzoller Straße zwischen Berliner Allee und Achternfelde und an der
Berliner Allee zunehmen. Eine gewisse Entlastung würde allenfalls der
Wohnbereich am Krummen Weg und der dann abgehängte nördliche Teil der
Tannenhofstraße erfahren. Eine städtebauliche Nutzung der zwischen Berliner
Allee und Tannenhofstraße frei gewordenen Grundstücksflächen würde mit einer
Verlängerung der Berliner Allee durch die für den Durchstich notwendigen
Straßenverkehrsflächen und die zu erwartenden Verkehrslärmemissionen
eingeschränkt sein.
Die
Zielsetzung der Entlastung von Altgarstedter Straßenzügen ist nach dem
aufgezeigten Kenntnisstand nicht zu erreichen, sodass die Realisierung der
Maßnahme nicht empfohlen werden kann.