Beschluss: noch nicht festgelegt

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Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Ausgangssituation und Zielsetzung

 

Die Verlängerung der Berliner Allee nach Süden würde eine etwa 200 m lange Verbindung  zwischen der bestehenden Einmündung Ochsenzoller Straße/Berliner Allee – und mit dem dort befindlichen Einkaufszentrum Herold Center – und der Tannenhofstraße zwischen
Kirchen- und Schillerstraße unmittelbar nördlich an den Tannenstieg angrenzend schaffen; die Tannenhofstraße ihrerseits mündet ca. 600 m weiter südöstlich in die Ohechaussee (Knoten Rugenbarg) ein.

 

Die Verlängerung der Berliner Allee nach Süden ist im Flächennutzungsplan ´84 als Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes ausgewiesen. Die 3. Änderung zum FNP, die neben der Verlegung der B 432 und der Verlängerung der Berliner Allee nach Norden sowie der nördlichen Verlängerung der Schleswig-Holstein-Straße auch die Verlängerung der Berliner Allee nach Süden umfasst, befindet sich nach entsprechendem Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 15.03.1988 im Verfahren. Im Zuge von Beratungen in der Stadtvertretung am 07./14.05.1991 zu Änderungen des Hauptverkehrswegenetzes der Stadt Norderstedt wurde an der Verlängerung der Berliner Allee nach Süden festgehalten. Im Zuge des Empfehlungskonzepts zum Stadtentwicklungsprogramm/Verkehrsentwicklungsplan 2010 wurde diese Maßnahme jedoch nicht berücksichtigt.

 

Die Verkehrsbelastung der Tannenhofstraße – als weiterführender Straßenzug einer Verlängerung der Berliner Allee zur Ohechaussee hin – liegt nach den Erhebungen 1998 bereits bei 11.900 Kfz/ Tag im südlichen bzw. 8.300 Kfz/ Tag im nördlichen Abschnitt. Die Verkehrsbelastung ist somit für eine wohngenutzte Straße sehr hoch. Es gibt insbesondere auf der Relation Hamburg – Rugenbarg –  Tannenhofstraße - Hasloh starke Durchgangsverkehre; Verkehre in/aus Richtung Herold Center spielen keine so große Rolle.

 

In einer städtebaulichen Kategorisierung ist der Straßenraum der Tannenhofstraße – mit dem angrenzenden stark ausgeprägtem Wohnumfeld, das nur mit einer relativ geringen Kraftfahrzeugverkehrsmenge belastet werden sollte  – als sehr sensible einzustufen, zumal sich entlang der Straße (sicherheitsrelevante) Einrichtungen für Kinder befinden.

 

Für die Verlängerung der Berliner Allee nach Süden existiert eine Planung des Ing.-Büros Masuch und Olbrisch aus dem Jahr 1984. Danach soll der Straßenabschnitt eine 6,50 m breite Fahrbahn (Beidrichtungsverkehr, Busbegegnung), einen Grünstreifen sowie beidseits Rad- und Gehwege erhalten. Der nach dieser Planung künftig vierarmige Knoten Ochsenzoller Straße/Berliner Allee würde lichtsignalgeregelt werden. Die Straßenachse würde zunächst den Verlauf der bestehenden Berliner Allee aufgreifen, nach Südwesten verschwenken, um dann in einem sehr engen Radius nach Südosten in die bestehende Straßenachse der Tannenhofstraße einzubiegen. Die (nördliche) Tannenhofstraße würde in diesem Zusammenhang am Knoten mit der Ochsenzoller Straße mit einem Wendehammer als Sackgasse abgehängt werden.

 

Als Zielsetzung für eine Verlängerung der Berliner Allee nach Süden ist die Entlastung von Straßenzügen in Alt-Garstedt (wie Ochsenzoller Straße, Berliner Allee) anzuführen.

 

 

Auswirkungen der Maßnahme

 

Auf Grundlage von aktuellen, verkehrlichen Erhebungen und den vorliegenden Untersuchungen des Verkehrsentwicklungsplans zu Verkehrsbelastungen und –verflechtungen können zu der Fragestellung der einer Verlängerung der Berliner Allee nach Süden die nachfolgenden Auswirkungen festgehalten werden. Eine (abschließende) Bewertung der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer Verlängerung der Berliner Allee nach Süden kann erst im Zusammenhang mit einem gesamtstädtischen Verkehrskonzept, das sich derzeit mit der FNP-Neuaufstellung und der integralen Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans in Bearbeitung befindet, erfolgen. Daher können derzeit lediglich die wesentlichen Aspekte und Argumente mit einer ersten vorläufigen Bewertung aufgeführt werden.

 

Eine Verlängerung der Berliner Allee nach Süden würde die Verkehrsbelastung in der Tannenhofstraße insbesondere durch eine Verstärkung von Nord-Süd-gerichteten Strömen über Rugenbarg (aus Hamburger Richtung) weiter erhöhen. Eine Quantifizierung kann nur im Zusamenhang mit der Fortschreibung des VEP und der Verkehrsmodellrechnung in Abhängigkeit von gesamtstädtischen Netzkonzeptionen und Szenarien erfolgen. Für die Berliner Allee sind ebenfalls Verkehrszunahmen zu erwarten.

 

Mit einer Entlastung der Ochsenzoller Straße zwischen Berliner Allee und Achternfelde ist nicht zu rechnen, in diesem Abschnitt sind sogar gewisse Zunahmen zu erwarten. In den weiteren Abschnitten der Ochsenzoller Straße dürften sich mit dem Durchstich keine nennenswerten Veränderungen der Verkehrsbelastungen ergeben. Der heutige Durchgangsverkehr im Straßenzug Krummer Weg ließe sich mit dem Durchstich verlagern und somit reduzieren.

 

Der in der südlichen Fortführung einer Verlängerung der Berliner Allee vorhandene Straßenraum der Tannenhofstraße, der heutzutage nur einseitig einen befestigten Rad-/ Gehweg aufweist, ist beengt, mit einem “Durchstich” würde auch ein Ausbau dieser Straße einschließlich Grunderwerb erforderlich werden, um eine funktionsgerechte und sichere Verkehrsabwicklung zu gewährleisten.

 

Mit zunehmender Verkehrsbelastung würden auch die negativen Auswirkungen wie Verkehrsgefährdungen, Lärm, Abgas auf die angrenzende Wohnbebauung an der Tannenhofstraße bzw. im  Straßenraum der Ochsenzoller Straße zwischen Berliner Allee und Achternfelde und an der Berliner Allee zunehmen. Eine gewisse Entlastung würde allenfalls der Wohnbereich am Krummen Weg und der dann abgehängte nördliche Teil der Tannenhofstraße erfahren. Eine städtebauliche Nutzung der zwischen Berliner Allee und Tannenhofstraße frei gewordenen Grundstücksflächen würde mit einer Verlängerung der Berliner Allee durch die für den Durchstich notwendigen Straßenverkehrsflächen und die zu erwartenden Verkehrslärmemissionen eingeschränkt sein.

 

Die Zielsetzung der Entlastung von Altgarstedter Straßenzügen ist nach dem aufgezeigten Kenntnisstand nicht zu erreichen, sodass die Realisierung der Maßnahme nicht empfohlen werden kann.