Sitzung: 16.03.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0124
Herr
Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
Frau
Slevogt bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie groß der Unterschied der für
die Stadt zu tragenden Ausbaukosten zwischen einer verkehrsberuhigten
Straßenfläche und einer Grandfläche (ohne Normcharakter) ist.
Antwort der Verwaltung
Von
der Stadt sind je nach Ausbaumaßnahme folgende Ausbaukosten zu tragen:
|
Verkehrsberuhigter Ausbau
entsprechend DIN |
Ausbau in Grand |
Erstmalige Herstellung |
10
% der Ausbaukosten sind von der Stadt zu tragen. Die restlichen 90 % werden
über Erschließungsbeiträge refinanziert |
Die Stadt hat 100 % der Ausbaukosten zu tragen |
Erneuerung bzw. Umbau einer hergestellten Straße |
25
% der Ausbaukosten sind von der Stadt zu tragen. Die restlichen 75 % werden
über Ausbaubeiträge refinanziert |
Die Stadt hat 100 % der Ausbaukosten zu tragen |
Wie
in der Vergangenheit bereits mehrfach vom Team Beiträge und dem Rechtsamt
angeführt wurde, sind Ausbaukosten für Grandflächen nicht refinanzierbar. Da
Grandflächen ständig ausgebessert werden müssen, dürfte ein solcher Ausbau von
den Verwaltungsgerichten nicht als dauerhaft angesehen werden.
Eine
evtl. Änderung der Herstellungsmerkmale in der Erschließungsbeitragssatzung
ändert daran nichts.