Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Zweiter Stadtrat Schlombs gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

Frau Slevogt bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie groß der Unterschied der für die Stadt zu tragenden Ausbaukosten zwischen einer verkehrsberuhigten Straßenfläche und einer Grandfläche (ohne Normcharakter) ist.

 

Antwort der Verwaltung

 

Von der Stadt sind je nach Ausbaumaßnahme folgende Ausbaukosten zu tragen:

 

 

Verkehrsberuhigter Ausbau entsprechend DIN

Ausbau in Grand

Erstmalige Herstellung 

10 % der Ausbaukosten sind von der Stadt zu tragen. Die restlichen 90 % werden über Erschließungsbeiträge refinanziert

Die Stadt hat 100 % der Ausbaukosten zu tragen

Erneuerung bzw. Umbau einer hergestellten Straße

25 % der Ausbaukosten sind von der Stadt zu tragen. Die restlichen 75 % werden über Ausbaubeiträge refinanziert

Die Stadt hat 100 % der Ausbaukosten zu tragen

 

 

Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach vom Team Beiträge und dem Rechtsamt angeführt wurde, sind Ausbaukosten für Grandflächen nicht refinanzierbar. Da Grandflächen ständig ausgebessert werden müssen, dürfte ein solcher Ausbau von den Verwaltungsgerichten nicht als dauerhaft angesehen werden.

Eine evtl. Änderung der Herstellungsmerkmale in der Erschließungsbeitragssatzung ändert daran nichts.