Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:7 NEIN-Stimmen:4 Enthaltungen:0

Beschluß:

“Die bis zum 30.05.2000 geltende Satzung über die Veränderungssperre für das Grundstück Stormarnstraße 2 im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 218 – Norderstedt – wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 um ein Jahr bis zum 30.05.2001 verlängert. Der der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzungsentwurf wird beschlossen.”

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 7 Stimmen gegen 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Beschlußkopie an:          69

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