Sitzung: 16.03.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0038
Beschluß:
a)
Entscheidung
über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie erneuten
öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher
Belange/Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
zu Punkt 3:
Kreis Segeberg vom
09.01.1998
zu Punkt 4:
Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH vom
03.02.1998
Zu Punkt 7:
Kreis Segeberg vom
06.01.2000
teilweise berücksichtigt
zu Punkt 1:
Peter Winkler,
Friedrichsgaber Weg 254 vom
11.11.1997
zu Punkt 2:
Helmut Gerbig,
Friedrichsgaber Weg 250 vom
10.11.1997
nicht berücksichtigt
zu Punkt 5:
Ministerium für Frauen, Jugend, Wohnungs- und Städtebau vom 15.12.1999
zu Punkt 6:
Peter Winkler,
Friedrichsgaber Weg 254 vom
23.12.1999
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die
Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 173
Ost, 1. Änderung, Gebiet : “Südlich und nördlich der Siedlung
Franz-Schreck-Weg”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung ‑
und dem Teil B - Text -, in der zuletzt geänderten Fassung vom 08.10.1999 als
Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 6 zu der Vorlage - Stand :
08.10.1999 - gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs.
3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch
bei der Abstimmung anwesend : keine
Die
Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Beschlußkopie
an: 69
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