Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 5

Beschluss

Es wird folgende 2.Nachtragshaushaltssatzung 2015 beschlossen:

Aufgrund des § 95 b  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.04.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

868.900

194.821.300

195.690.200

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.470.300

192.641.900

194.112.200

Jahresüberschuss

601.400

2.179.400

1.578.000

Jahresfehlbetrag 

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.363.900

181.604.300

182.968.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.470.300

180.510.800

181.981.100

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

9.602.000

24.654.700

34.256.700

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

9.541.200

31.266.500

40.807.700

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

von bisher

auf

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

19.706.000 EUR

28.900.000 EUR

 

 2. der Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächtigungen

1.200.000 EUR

4.400.000 EUR

3. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

1.027,71 Stellen

1.038,71 Stellen

§ 3

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt

geändert

von bisher

auf

 

420 v.H.

440 v.H.


Abstimmung der Vorlage inclusive Veränderungslisten:

Bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.