Sitzung: 28.04.2015 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2
Vorlage: B 15/0165/1
Beschluss
Es
wird folgende 2.Nachtragshaushaltssatzung 2015 beschlossen:
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der
Stadtvertretung vom 28.04.2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
1.
im Ergebnisplan der |
erhöht um |
vermindert um |
und damit
der Gesamtbetrag des |
|
gegenüber bisher |
nunmehr
festgesetzt auf |
|||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
Gesamtbetrag der Erträge |
868.900 |
|
194.821.300 |
195.690.200 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
1.470.300 |
|
192.641.900 |
194.112.200 |
Jahresüberschuss |
|
601.400 |
2.179.400 |
1.578.000 |
Jahresfehlbetrag |
|
|
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|
2.
im Finanzplan der |
|
|
|
|
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.363.900 |
|
181.604.300 |
182.968.200 |
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.470.300 |
|
180.510.800 |
181.981.100 |
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der |
9.602.000 |
|
24.654.700 |
34.256.700 |
Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit |
9.702.200 |
|
31.266.500 |
40.968.700 |
Es werden neu festgesetzt: § 2
von
bisher auf
1. der
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 19.706.000
EURO 28.900.000 EURO
und Investitionsförderungsmaßnahmen
2. der
Gesamtbetrag der 1.200.000
EURO 4.381.000 EURO
Verpflichtungsermächtigungen
3.
die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen
Stellen 1.027.71
Stellen 1.038,71 Stellen
§ 3
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt geändert
von
bisher auf
420
v.H. 440 v.H.
Herr Holle nimmt wieder an der
Sitzung teil. Frau Wangelin verlässt die Sitzung.
Abstimmung:
Bei 40 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.