Beschluss

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Das Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Anlehnung an Regelungen in § 4 (2) BauGB bzw. gem. § 3 (2) BauGB (s. Originalschreiben in Anlagen 1 und 3 dieser Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden:

 

berücksichtigt

 

Nr. 4.1, 5, 6.1, 7.2, 10.1 - 10.2, 11, 12.3 - 12.5

 

teilweise berücksichtigt

 

Nr. 1.2,  1.4, 1.10. - 1.12, 5, 6.2, 12.1

 

nicht berücksichtigt

 

Nr. 1.1, 1.3, 1.5 - 1.6, 1.8 - 1.9, 4.2, 7.1, 7.3, 12.2

 

zur Kenntnis genommen

 

Nr. 1.7, 2, 3.1 - 3.4, 5, 7.4, 8, 9, 12.6

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise auf die entsprechenden Behandlungs- und Abwägungsvorschläge des Amtes Nachhaltiges Norderstedt in Anlage 2 hingewiesen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden:

 

berücksichtigt

 

Nr. 1, 3.6, 3.9 - 3.10, 3.12, 6.1, 6.4 - 6.5, 7.6 - 7.9, 8, 9.1, 9.3 - 9.4, 9.6, 9.10 - 9.11, 13.3, 

      14.2, 16.5, 16.13, 17

 

 

teilweise berücksichtigt

 

Nr. 4, 5, 6.2 - 6.3, 7.1- 7.2, 7.4 - 7.5, 7.10, 13.4, 14.3 – 14.4, 15, 16.1, 16.7, 16.10 – 16.12,

     16.15, 18

 

nicht berücksichtigt

 

Nr. 2, 3.2, 3.7, 3.11, 9.2, 9.5, 9.7 - 9.8, 9.12, 10.1- 10.2, 10.4, 11.1 – 11.3, 12, 13.1 – 13.2,

     16.2 – 16.3, 16.6, 16.8, 16.14

 

Zur Kenntnis genommen

 

Nr. 3.1, 3.3 - 3.5, 3.8, 7.3, 9.9, 10.3, 11.4 – 11.5, 14.1, 16.4, 16.9

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise auf die entsprechenden Behandlungs- und Abwägungsvorschläge des Amtes Nachhaltiges Norderstedt in Anlage 4 hingewiesen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Das Ergebnis soll in die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes 2013-2018 einfließen.

 



Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter/-innen von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -

 

Abstimmung:

 

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen