Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42

Beschluss

A) „Ab dem Tage nach der Bekanntmachung der 5. Nachtragssatzung werden für die unter Pkt. 1 bezeichneten, neu angelegten Urnengrabfelder erstmals die unter Pkt. 2 tabellarisch aufgeführten Friedhofs-Gebühren festgelegt:

 

Punkt 1

a) Baumbezogene Urnenreihengräber in Gemeinschaftsanlage

b) Urnenreihengräber Gemeinschaftsanlage im Birkenhain (nur in Glashütte)

c) Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlage, 2-stellig

d) Urnenwahlgräber Gemeinschaftsanlage in Kolumbarienanlage (oberirdisch)

e) Urnenwahlgräber in Gemeinschaftsanlagen, 4-stellig

 

Punkt 2

Gebührenzusammensetzung in EURO

 

Grabart

Grabnutzung

FU-Gebühr

Erstellung

Grabfeldunter-haltung

Gesamt

a

20 Jahre

16,00

760,00

750,00

800,00

2.326,00

b

20 Jahre

16,00

760,00

795,00

200,00

1.771,00

c

25 Jahre

50,00

950,00

815,00

1.250,00

3.065,00

d

25 Jahre

20,00

950,00

2.245,00

1.500,00

4.715,00

e

25 Jahre

100,00

950,00

995,00

1.250,00

3.295,00

 

                      

Alle anderen hier nicht aufgeführten Gebühren bleiben in 2015 gegenüber 2014 unverändert.

 

B) Die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 15/0004/1 beschlossen.“

 


Abstimmung:

Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.