Sitzung: 04.04.2000 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:23 NEIN-Stimmen:13 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0060
Beschluss:
“Die
bis zum 30.05.2000 geltende Satzung über die Veränderungssperre für das
Grundstück Stormarnstraße 2 im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 218 – Norderstedt – wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 um
ein Jahr bis zum 30.05.2001 verlängert. Der der Vorlage als Anlage 1 beigefügte
Satzungsentwurf wird beschlossen.”
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 23 Stimmen gegenüber 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen
beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69