Sitzung: 04.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6
Vorlage: B 15/0199
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt
„Ulzburger
Straße/ Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße,
westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.05.2015 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine Wohnbebauung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für innenstadtaffine Nutzungen
- Sicherung der Grünstruktur am Rüsternweg
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: ...
Abstimmung:
Bei 9 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Protokollberichtigung
vom 09.06.2015