Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6

Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt „Ulzburger Straße/ Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 06.05.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für innenstadtaffine Nutzungen

- Sicherung der Grünstruktur am Rüsternweg

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Abstimmung:

 

Bei 9 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Protokollberichtigung vom 09.06.2015