Sitzung: 18.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage: B 15/0259
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Anpassung des
Plangeltungsbereiches des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg", Gebiet: nördlich
Glashütter Damm / beidseitig Kreuzweg beschlossen.
Der
neue Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 04.06.2015 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses. Die Gebietsbezeichnung wird hiermit geändert in: nördlich
Glashütter Damm / östlich Kreuzweg.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diesen Geltungsbereich
fortzuführen.
Für das neue Plangebiet
werden weiterhin folgende Planungsziele angestrebt:
- Festsetzung von Bauflächen für Einfamilienhäuser / Doppelhäuser;
- Festsetzung von Eingrünungsmaßnahmen und großzügigen Grünflächen
- Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches
- Festsetzung von Fuß- und Radwegeverbindungen
- Festsetzung der Verkehrsführung vor dem Hintergrund einer
Minimierung des Eingriffs (Baumerhalt / Baumschutz).
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 11 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.