Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Anpassung des Plangeltungsbereiches des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg", Gebiet: nördlich Glashütter Damm / beidseitig Kreuzweg beschlossen.

 

Der neue Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 04.06.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Gebietsbezeichnung wird hiermit geändert in: nördlich Glashütter Damm / östlich Kreuzweg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diesen Geltungsbereich fortzuführen.

 

Für das neue Plangebiet werden weiterhin folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Festsetzung von Bauflächen für Einfamilienhäuser / Doppelhäuser;
  • Festsetzung von Eingrünungsmaßnahmen und großzügigen Grünflächen
  • Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches
  • Festsetzung von Fuß- und Radwegeverbindungen
  • Festsetzung der Verkehrsführung vor dem Hintergrund einer Minimierung des Eingriffs (Baumerhalt / Baumschutz).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 11 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.