Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:

 

Die Verwaltung berichtet dazu wie folgt:

 

1.       Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202 wurde die konkrete Anforderung zur Ausweisung einer Kindergartenfläche erst zu einem so späten Entwurfszeitpunkt gestellt, dass eine angemessene Ausweisung einer solchen Fläche, ohne das gesamte Entwurfskonzept nicht weit reichend überarbeiten zu müssen, nicht mehr berücksichtigt werden konnte. In der Folge wurde dann immer das Baugebiet 23 für eine solche zukünftige Nutzung vorgesehen.

2.       Der ursprünglichen Empfehlung der Verwaltung, mindestens einen zweigeschossigen Baukörper zu errichten, um die Freiflächen so groß wie möglich zu erhalten, wurde von dem Betreiber, der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde, dann widersprochen. Die Schwierigkeiten, die benachbarte Kirchengemeinde überhaupt als Betreiber zu gewinnen, waren groß, insofern hat das Team Planung dann den Wünschen, einer aus Sicht des Betreibers optimalen Nutzung in einem eingeschossigen Gebäude, entsprochen und dafür die geringfügige Überschneidung einer Baugrenze und der GRZ als Befreiung in Aussicht gestellt. Allerdings wurde dabei immer von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass dieses zulasten der Außenspielflächen gehen wird.

In der Sitzung vom 06.01.1999 hatte der Ausschuss für junge Menschen das vom Amt 68 ausgearbeitete Raumprogramm für fünf Gruppen, auf der Grundlage eines zweigeschossigen Grundrissentwurfes, gebilligt.

Im gleichen Ausschuss ist in der Sitzung vom 10.03.1999 beschlossen worden, das bestehende Raumprogramm jedoch für drei Gruppen (in Abstimmung mit dem Träger, der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde) umzusetzen.

Die folgenden Planungsgespräche mit der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde ergaben erhebliche Differenzen bezüglich einer zweigeschossigen oder eingeschossigen Bauweise. Der von der Kirchengemeinde vehement vertretenen Auffassung, die KITA könne aus pädagogischen Gründen nur eingeschossig gebaut werden, stand aus planungsrechtlicher Sicht die fehlende bebaubare Grundfläche (GRZ 0,3) gegenüber. Die vom Amt 68 daraufhin vorgeschlagene Verkleinerung der Gruppenräume im Rahmen der GRZ wurde von der Kirchengemeinde abgelehnt. Dem Ausschuss für junge Menschen ist in der Sitzung vom 07.07.1999 vom Amt 40 berichtet worden.

In einer Berichtsvorlage von Amt 68 ist der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr in der Sitzung vom 02.09.1999 von den Differenzen und den daraus resultierenden Zeitverzögerungen in Kenntnis gesetzt worden.

Die von der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde aus pädagogischen Gründen geforderten Emporen in den Grupenräumen (Rückzugsmöglichkeit für einzelne Kinder) ist in der Ausschreibung als Bedarfsposition erfasst worden. Bei der Beauftragung (06.12.1999) ist vom Bürgermeister die Bedarfsposition “Emporen” aus Kostengründen nicht berücksichtigt worden.

Am 21.01.2000 fand auf Wunsch der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde ein gemeinsames Gespräch mit Amt 68, Team 695 und 697 statt, mit dem Ziel der Kirchengemeinde, die durch die eingeschossige Bauweise recht kleine Außenfläche zu vergrößern.

Am 31.01.2000 fand auf Wunsch der Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde ein gemeinsames Gespräch bei Dr. Freter mit Amt 68 und Team 695 statt, mit dem Ziel der Kirchengemeinde, die Emporen durch Einsparungen bei der Gestaltung der Außenanlage doch bewilligt zu bekommen.

Da die Kostenschätzung (Team 695) dies zuließ, informierte Amt 40, dass in der Dezernentenrunde die Nachbeauftragung der Emporen befürwortet werde, mit der gleichzeitigen Bitte diese Nachbeauftragung vorzunehmen.

Amt 68 wies ausdrücklich darauf hin, dass durch die Nachbeauftragung und die damit verbundene Nachreichung von Bauantragsunterlagen der Fertigstellungstermin nicht mehr gesichert werden könne.

Dem in den weiteren sich daran anschließenden Beratungen immer vorgebrachten Wunsch der Kirchengemeinde, nach einer Ausdehnung der Spielflächen, in den als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage, ausgewiesenen Bereich im Wege einer Befreiung zuzustimmen, wurde nicht gefolgt, weil dadurch nachbarliche Interessen berührt gewesen wären.

Unabhängig von dem jetzt laufenden Bauantrags- und Realisierungsverfahren hat der Betreiber, die Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde, einen auf die Zukunft gerichteten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt, um dadurch eventuell eines Tages noch eine Verbesserung der Spielsituation auf dem Grundstück zu erreichen. Seitens des Dezernates III wird der Antrag grundsätzlich positiv beurteilt und es ist vorgesehen, den Geltungs-bereich des bereits eingeleiteten Verfahrens zur 1. Änderung des B 202 (Flächen Bohnekamp), um den Kindertagesstättenbereich zu erweitern. Aus organisatorischen Gründen ist vorgesehen, dies in einem Verfahren zu regeln, da dieses noch ganz am Anfang steht, und damit die Interessen der Bürger noch vollständig in die Planungsvorstellungen eingebracht werden können. Erst in diesem Verfahren kann dann letztlich entschieden werden, ob noch ein Teil der Grünfläche (ca. 200 m²) dem Außenbereich des Kindergartengrundstücks zugeordnet werden kann.

Die derzeit aktuellen als Bauantrag eingereichten Pläne werden durch das Amt 68 dazu vorgestellt.

 

Die Anlage der Vorlage ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr erwartet eine Beschlußvorlage zur Thematik Änderung des Bebauungsplanes Nr. 202 - Norderstedt -.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69