Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auch die Mitglieder des Umweltausschusses eingeladen.

 

Herr Reher erläutert die Vorlage den Ausschussmitgliedern.

 

Frau Hahn beantragt für die SPD-Fraktion folgende Beschlussergänzung:

 

Der Faktor für die Ausgleichsfläche soll für den gesamten Plan von 0,3 auf 0,5 erhöht werden.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr stimmt den Antrag mit 6 Stimmen gegen 5 Stimmen zu.

 

Die Verwaltung stellt folgenden Ergänzungantrag:

 

Die nicht in diesem Plan festgesetzten Ausgleichsflächen wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 241 - Norderstedt - festgesetzt.

 

Der Beschluß wird mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung ergänzt.

 

Frau Hahn beantragt für die SPD-Fration, daß der Baukörper von Bäumen abgerückt werden soll.

 

Unter b) im Beschlussvorschlag wird folgendes mit der Maßgabe, dass dies bei der Ausführung des Bebauungsplanes zu beachten ist, einvernehmlich ergänzt:

 

Der Anregung des BUND wird insoweit gefolgt, dass die Baugrenzen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan so verschoben werden, dass auch an der engsten Stelle der Abstand von 1,5 Meter zum äußeren Rand des Kronenendurchmessers gewahrt bleibt.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden ergänzten Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Anregungen
mit Begründung zum Grünordnungsplan

Die vor, während oder nach der Offentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Grünordnungsplanes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 227Norderstedt – Teil A; Gebiet: “westl. Ulzburger Str./südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Str./östl. Dunantstr.” vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände und der örtlichen Naturschutzvereine hat die Stadt Norderstedt geprüft. Über das Ergebnis wird – wie in der Sach- und Rechtslage zum Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. B 00/0151 ausgeführt – entschieden.

b)      Abschließender Beschluss zum Grünordnungsplan

Der Faktor für die Ausgleichsfläche soll für den gesamten Plan 0,3 auf 0,5 erhöht werden.

Die nicht in diesem Plan festgesetzten Ausgleichsflächen wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 241 - Norderstedt - festgesetzt.

Der Anregung des BUND wird insoweit gefolgt, dass die Baugrenzen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan so verschoben werden, dass auch an der engsten Stelle der Abstand von 1,5 Meter zum äusseren Rand des Kronenendurchmessers gewahrt bleibt.

Der Grünordnungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 227 Norderstedt – Teil A; Gebiet: “westl. Ulzburger Str./südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Str./östl. Dunantstr.”, wird in der vorliegenden Fassung abschließend beschlossen. Der Erläuterungsbericht zu diesem Grünordnungsplan wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 99 / 0496 mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen (Stand: Oktober 1999 / 23.03.2000) gebilligt.

c)      Vorlage des Grünordnungsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Grünordnungsplanes in der vorliegenden und heute beschlossenen Fassung der Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 6 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz zur Feststellung vorzulegen.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Frau Ebert und Herr Jäger verlassen um 18.50 Uhr die Sitzung.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69