Sitzung: 06.04.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0146
Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:
Zu den beiden o. a. Fragestellungen von Herrn Berg ergeht durch die Verwaltung folgende Stellungnahme:
1.
Maßnahmenkatalog allgemein:
Die Verwaltung hat zuletzt über den Stand der Anordnungsverfahren zur
flächenhaften Verkehrsberuhigung in der Sitzung des Ausschusses für Planung,
Bau und Verkehr am 04.11.1999 unter TOP 10.9 abschließend berichtet. Weitere
Gebiete bzw. andere Planungen befinden sich nicht mehr in Bearbeitung. D. h.,
sobald die Entscheidungen über die Zonen 2 – Bahnhofstraße, 4 – Aurikelstieg,
25 – Alter Heidberg und 33 – Falkenhorst gefallen sind, kann die Gesamtmaßnahme
als vorerst abgeschlossen angesehen werden.
2.
Glashütter Damm:
Gegenstand der Beschlussfassung über das Pilotprojekt 3 der flächenhaften
Verkehrsbe-ruhigung im Jahre 1988 war der entsprechende Maßnahmenkatalog, der
auch mittelfristig im Glashütter Damm Maßnahmenvorschläge enthielt, um den
negativen Ausführungen des Durchgangsverkehrs in diesem Bereich zu begegnen.
Weiterhin wurde dazu in der Sitzung des Planungsausschusses im August 1990
protokolliert, dass Ausbaumittel für diese verkehrsberuhigenden Maßnahmen im 1.
Nachtragshaushalt beantragt und bewilligt wurden. Außerdem, dass mit der
Ausschreibung der Maßnahmen und der Realisierung in Kürze begonnen werden
sollte.
Aus dem zeitlichen Abstand heraus sieht sich die Verwaltung heute nicht mehr in
der
Lage nachzuvollziehen, warum diese Maßnahmen seinerzeit nicht ausgeführt
wurden. Die von dem damals beauftragten Büro skizzenhaft gemachten
Vorschläge sind aus heutiger Betrachtung so nicht mehr umsetzbar. Eine konkrete
genau auf die Örtlichkeiten abgestimmte Planung lag seinerzeit noch nicht vor.
So waren z. B. seinerzeit Aufpflasterungen vorgesehen, die heutzutage im Rahmen
der Verkehrsberuhigung in Norderstedt nicht mehr realisiert werden. Zu den
damaligen Vorschlägen hatte noch kein Beteiligungsverfahren stattgefunden,
sodass gesagt werden kann, auf Grund der heutigen Erfahrungen, dass es keine
Zustimmung seitens des ÖPNV und der Polizei gegeben hätte.
Aus heutiger Sicht würden solche Maßnahmen im Glashütter Damm weniger unter dem
Schlagwort Verkehrsberuhigung als unter dem Begriff der Schulwegsicherung
laufen müssen. Die Maßnahmen wären inhaltlich völlig neu zu planen, die Kosten
müssten als separate Baumaßnahme eingeworben werden. Aus den noch zur Verfügung
stehenden Mitteln der Verkehrsberuhigung könnten diese Maßnahmen nicht mehr
bezahlt werden. Da der Glashütter Damm zum Vorbehaltsnetz zählt, kann die
Verwaltung aus grundsätz-lichen Erwägungen heraus solche Maßnahmen heute nicht
mehr befürworten, allenfalls wäre hier denkbar – wie in anderen Straßen des
Vorbehaltsnetzes auch –, sog. Querungshilfen zu schaffen. Auf jeden Fall kann
festgestellt werden, dass die alten Unterlagen in dieser Form nicht mehr
verwendbar sind.
Die Straßenverkehrsbehörde – Verkehrsaufsicht – ergänzt diesen Sachverhalt mit
dem Hinweis, dass ihr Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf dem Glashütter Damm
nicht bekannt sind.
Der Straßenverkehrsbehörde werden bei der Aufstellung von B-Plänen Maßnahmen der
Verkehrsberuhigungen im Stellungnahmeverfahren bekannt. Unabhängig davon sind
z. B. laufende Verwaltungsarbeiten im Rahmen der Schulwegsicherungsarbeiten
oder 30 kh/h-Zonen zusammenhanglos anhängig. Konkrete Maßnahmen zum Ausbau /
Nichtausbau können infolgedessen nicht aufgezeigt werden.