Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:

 

Zu den beiden o. a. Fragestellungen von Herrn Berg ergeht durch die Verwaltung folgende Stellungnahme:

 

1.       Maßnahmenkatalog allgemein:

Die Verwaltung hat zuletzt über den Stand der Anordnungsverfahren zur flächenhaften Verkehrsberuhigung in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 04.11.1999 unter TOP 10.9 abschließend berichtet. Weitere Gebiete bzw. andere Planungen befinden sich nicht mehr in Bearbeitung. D. h., sobald die Entscheidungen über die Zonen 2 – Bahnhofstraße, 4 – Aurikelstieg, 25 – Alter Heidberg und 33 – Falkenhorst gefallen sind, kann die Gesamtmaßnahme als vorerst abgeschlossen angesehen werden.

2.       Glashütter Damm:

Gegenstand der Beschlussfassung über das Pilotprojekt 3 der flächenhaften Verkehrsbe-ruhigung im Jahre 1988 war der entsprechende Maßnahmenkatalog, der auch mittelfristig im Glashütter Damm Maßnahmenvorschläge enthielt, um den negativen Ausführungen des Durchgangsverkehrs in diesem Bereich zu begegnen. Weiterhin wurde dazu in der Sitzung des Planungsausschusses im August 1990 protokolliert, dass Ausbaumittel für diese verkehrsberuhigenden Maßnahmen im 1. Nachtragshaushalt beantragt und bewilligt wurden. Außerdem, dass mit der Ausschreibung der Maßnahmen und der Realisierung in Kürze begonnen werden sollte.
Aus dem zeitlichen Abstand heraus sieht sich die Verwaltung heute nicht mehr in der
Lage nachzuvollziehen, warum diese Maßnahmen seinerzeit nicht ausgeführt wurden. Die von dem damals beauftragten Büro skizzenhaft gemachten Vorschläge sind aus heutiger Betrachtung so nicht mehr umsetzbar. Eine konkrete genau auf die Örtlichkeiten abgestimmte Planung lag seinerzeit noch nicht vor. So waren z. B. seinerzeit Aufpflasterungen vorgesehen, die heutzutage im Rahmen der Verkehrsberuhigung in Norderstedt nicht mehr realisiert werden. Zu den damaligen Vorschlägen hatte noch kein Beteiligungsverfahren stattgefunden, sodass gesagt werden kann, auf Grund der heutigen Erfahrungen, dass es keine Zustimmung seitens des ÖPNV und der Polizei gegeben hätte.

Aus heutiger Sicht würden solche Maßnahmen im Glashütter Damm weniger unter dem Schlagwort Verkehrsberuhigung als unter dem Begriff der Schulwegsicherung laufen müssen. Die Maßnahmen wären inhaltlich völlig neu zu planen, die Kosten müssten als separate Baumaßnahme eingeworben werden. Aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln der Verkehrsberuhigung könnten diese Maßnahmen nicht mehr bezahlt werden. Da der Glashütter Damm zum Vorbehaltsnetz zählt, kann die Verwaltung aus grundsätz-lichen Erwägungen heraus solche Maßnahmen heute nicht mehr befürworten, allenfalls wäre hier denkbar – wie in anderen Straßen des Vorbehaltsnetzes auch –, sog. Querungshilfen zu schaffen. Auf jeden Fall kann festgestellt werden, dass die alten Unterlagen in dieser Form nicht mehr verwendbar sind.

Die Straßenverkehrsbehörde – Verkehrsaufsicht – ergänzt diesen Sachverhalt mit dem Hinweis, dass ihr Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf dem Glashütter Damm nicht bekannt sind.

Der Straßenverkehrsbehörde werden bei der Aufstellung von B-Plänen Maßnahmen der Verkehrsberuhigungen im Stellungnahmeverfahren bekannt. Unabhängig davon sind z. B. laufende Verwaltungsarbeiten im Rahmen der Schulwegsicherungsarbeiten oder 30 kh/h-Zonen zusammenhanglos anhängig. Konkrete Maßnahmen zum Ausbau / Nichtausbau können infolgedessen nicht aufgezeigt werden.