Sitzung: 16.07.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3
Vorlage: B 15/0267
Beschlussvorschlag
a)
Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 311 Norderstedt "Südlich Pilzhagen/ nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südl. Pilzhagen und Waldbühnenweg,
östl. Forst Rantzau, nördl. Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse
beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.07.2015 festgesetzt
(vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
• Vervollständigung des
westlichen Straßenringsystems zur Entlastung der innerstädtischen
Verkehrsanlagen und Ausbau einer leistungsfähigen Ortsumgehung
• Zusammenführung und Sicherung der Flächen
des Sportvereins
• Sicherung der Flächen des Tennisclubs
• Sicherung des Standortes der
Notunterkünfte
• Schaffung und Sicherung der erforderlichen
Stellplatzflächen für die Gemeinbedarfsnutzungen
• Sicherung der Versorgungsflächen und des
Regenrückhaltebeckens
• Bereitstellung von Mischgebietsflächen
•
Erhalt und Sicherung von Grün- und Ausgleichsflächen
•
Umwidmung von Verkehrsflächen in Gewerbeflächen
Die rechtsverbindlichen
Bebauungspläne Nr. 150, Nr. 150, 2. Änderung und Nr. 195 der Stadt
Norderstedt werden im überplanten Bereich aufgehoben.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
b)
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung
Gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan
Nr. 311 Norderstedt "Südlich Pilzhagen/nördlich
Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südl. Pilzhagen und Waldbühnenweg,
östl. Forst Rantzau, nördl. Oadby-and-Wigston-Straße, westl. der AKN-Trasse
(Anlage 1) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 311 vom 01.07.2015 (Anlage 3) sowie der
Vorentwurf der Begründung vom 01.07.2015 (Anlage 4) werden als Grundlage für
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 6
dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.