Sitzung: 16.07.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 15/0291
Beschluss:
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§
3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis ist
den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 21.05.2015 in den Anlagen 3 und
5 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu
entnehmen).
Die
Behandlung des Ergebnisses der frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung vom 21.05.2015 (Anlage 3 und 5) erfolgen.
b)
Es soll ein Beteiligungsverfahren eingeleitet
werden, dass in Ideenwerkstätten, aufbauend auf den Ergebnissen der
frühzeitigen Beteiligung, die Ziele für das Plangebiet qualifiziert.
c)
Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Rahmenplanes der Stadt Norderstedt "Wohnbauflächen Mühlenweg –
Harckesheyde", Gebiet: Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet
Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde mit angepassten Planungszielen beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 21.05.2015 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Erhalt und Sicherung der Grünzüge am
östlichen Plangebietsrand und entlang des Harckesstiegs
·
Festsetzung von Ausgleichsflächen im Grünzug
am östlichen Plangebietsrand
·
Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks
und der dazugehörenden Knickschutzbereiche
·
Erschließung des Plangebietes auf Grundlage
einer Variante, bei der alle Fahrbeziehungen offen sind und der Verkehr gerecht
verteilt wird
·
Entwicklung des Gebietes mit einer von
Norden nach Süden zunehmenden baulichen Dichte
·
Mischung der Bauformen (Einzel-, Doppel-,
Reihenhaus und Geschosswohnungsbau)
·
Integration von gefördertem Wohnungsbau
·
maximal III-geschossig + Staffelgeschoss
·
Entwicklung eines reinen bzw. teilweise
allgemeinen Wohngebietes
·
Anordnung einer Kindertagesstätte auf einem
Grundstück der Entwicklungsgesellschaft Norderstedt
·
Integration eines Gebietsspielplatzes
·
Schaffung von Kommunikationsräumen
·
Entwicklung eines nachhaltigen
Energiekonzeptes
Der angepasste
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf Grund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Abstimmung:
Bei 14 Stimmen einstimmig beschlossen.