Sitzung: 17.05.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0179
Die Wahrscheinlichkeit, in Häusern noch
bleihaltige Wasserleitungen vorzufinden, ist bei älteren Gebäuden
(Vorkriegsbauten) sehr groß. Bleirohre wurden auch noch in den Jahren von 1945
bis ca. 1970 verwendet. Aufgrund dieser Erkenntnisse sind zunächst alle
städtischen Gebäude bzw. Einrichtungen bis zum Baujahr 1970 untersucht worden.
Zur Darstellung der Schwermetall-Gesamtbelastung im Trinkwasser wurden zusätzlich noch die Kupfer- und Zinkgehalte
bestimmt (Berichtsvorlage Umweltausschuss Nr. 00/0061 vom 16.02.2000). In dem
anschließenden Untersuchungszyklus sind alle Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen mit einem Baujahr nach 1970 untersucht worden.
Die Untersuchungsergebnisse sind als Anlage beigefügt.
Blei ist ein gesundheitsschädliches Schwermetall,
welches im menschlichen Körper angereichert werden kann und - in Abhängigkeit
von dessen Konzentration - zu unterschiedlichen körperlichen Symptomen führt.
Das Risiko ist besonders bei Kindern aufgrund des empfindlicheren Organismus
erhöht und besteht in der chronischen (schleichenden) Belastung bei ständiger
Aufnahme kleinerer Bleimengen.
Die Probenahme erfolgte unter “worst
case”-Bedingungen, d.h. es wurde jeweils abgestandenes Wasser an den
Entnahmestellen entnommen. Diese Art der Probenahme wurde angewandt, um
sicherzustellen, dass auch tatsächlich alle bleihaltigen Leitungselemente
erfasst werden. Ein weiterer Grund für diese Form der Probenahme ist die
Tatsache, dass Kinder – wie bereits erwähnt – besonders sensibel auf
Schadstoffgehalte in den Umweltmedien reagieren und deshalb aus
Sicherheitsgründen von den für die Schadstoffaufaufnahme denkbar ungünstigsten
Verhältnissen (der maximal möglichen Schadstoffkonzentration) auszugehen ist.
Eine eventuell vorhandene Schwermetallbelastung des Trinkwassers reduziert
sich, wenn nicht abgestandenes (frisches) Wasser genutzt wird.
Bewertung der Messergebnisse
Die zur Zeit geltenden Grenzwerte der
Trinkwasserverordnung (TVO) für Kupfer und Zink betragen 3 mg/l bzw. 5 mg/l -
jeweils nach 12 Stunden Standzeit (Stagnation) gemessen. Diese Grenzwerte
wurden nicht überschritten. Die
Maximalkonzentration wurde mit 1,46 mg/l in der GS Gottfried-Keller-Straße
gemessen. Der höchste Zinkwert wurde mit 2,24 mg/l im Hort Niendorfer Straße 13
erreicht. In dem aktuellen Referentenentwurf zur Trinkwasserverordnung wird es
für Zink keinen Grenzwert geben. Ein Sanierungsbedarf aufgrund der teilweise
erhöhten Kupfer- bzw. Zinkgehalte besteht nicht; dieser leitet sich ausschließlich
aus den in den in den Proben gemessenen Bleiwerten ab.
In nahezu allen 48 Trinkwasserproben konnte Blei
nachgewiesen werden; in zwei Einrichtungen (RS Friedrichsgabe und Lessing
Gymnasium) wurde der derzeitige Grenzwert der TVO in Höhe von 40 µg/l
erheblich überschritten. Die entsprechenden Werte sind in der Tabelle in
Fettdruck aufgeführt. Da in den in beiden Einrichtungen entnommenen weiteren
Trinkwasserproben kein Blei gemessen wurde, sind vermutlich im Übergabebereich
des städtischen Trinkwassernetzes zu den
Einrichtungen noch bleihaltige Installationsteile vorhanden. Diese
sollten entfernt werden. Insgesamt lagen die Messwerte der nach 1970
errichteten Gebäude deutlich niedriger als die Ergebnisse der Gebäude mit einem
älteren Baujahr (Analysenbericht vom 31.01.2000).
Im Zuge der Anpassung deutschen Rechtes an EG-Recht
wurden auch die in der EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) festgelegten
Grenzwerte für Trinkwasser in dem zur Zeit im Bundesgesundheitsministerium
vorliegenden Referentenentwurf zur Trinkwasserverordnung übernommen. Die
novellierte Trinkwasserverordnung wird in diesem Jahr in Kraft treten. Sie
sieht z.T. drastische Verminderungen von Trinkwassergrenzwerten vor. Der
derzeitige Grenzwert für Blei wird von 40 auf 10 µg/l
herabgesetzt. Die Einführung des neuen Grenzwertes ist allerdings mit einer
Übergangsfrist von voraussichtlich 2
Jahren verknüpft. Diese Neuregelung hat zur Folge, dass in den Fällen einer
Überschreitung dieses Grenzwertes (10 µg/l) - spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist
- ebenfalls Sanierungsbedarf bestehen wird, da man nicht davon ausgehen
kann, dass die von uns gemessenen Werte sich in irgendeiner Weise innerhalb
dieses Zeitraums verringern werden. Auch im Sinne des Gesundheitsschutzes der
Nutzerinnen/Nutzer dieser Einrichtungen ist deshalb eine möglichst rasche
Sanierung der Wasserleitungen schon vor Ablauf der Übergangsfrist
wünschenswert. Die Messwerte der Einrichtungen, die den Grenzwert der
novellierten TVO in Höhe von 10 µg/l überschreiten, sind in der
Ergebnissstabelle schattiert dargestellt; sie werden in der nachfolgenden
Tabelle zusammenhängend aufgeführt:
Nr. |
Einrichtung |
Maximalwert [µg/l] |
1 |
GS Lütjenmoor |
10,5 |
2 |
GS Gottfried-Keller-Straße |
17,6 |
3 |
Schulzentrum Süd |
14,7 |
4 |
Hort Ostdeutsche Straße |
10,2 |
5 |
KITA Pellwormstraße |
15,5 |
6 |
Hort Niendorfer Straße 13 |
11,3 |
In den Einrichtungen GS Lütjenmoor,
Schulzentrum-Süd, Hort Ostdeutsche Straße und KITA Pellwormstraße sind
wahrscheinlich noch bleihaltige Leitungselemente im Übergangsbereich zwischen
dem städtischen Leitungsnetz und der Einrichtung vorhanden. Zusätzliche lokale
Schadstoffquellen sind nicht erkennbar.
Auch in den Einrichtungen, deren Messwerte unterhalb
von 10 µg/l lagen, sollten in Hinblick auf die mögliche Anreicherung des
Schwermetalls Blei im Körper - insbesondere bei diesbezüglich empfindlicheren
Kindern - eine Beseitigung der Schadstoffquellen angestrebt werden. Bleigehalte
im Trinkwasser sind i.d.R. vermeidbar
und entstehen erst beim “Abnehmer” durch bleihaltige Trinkwasserleitungen. Das
von den Stadtwerken gelieferte Wasser enthält kein Blei.
Ergänzend sei erwähnt, dass es in der zur Zeit
gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung (TVO) keine Festlegung bezüglich der
Art der Probenahme bei Bleimessungen gibt (abgestandenes oder “frisches”
Wasser). Das bedeutet, dass der Grenzwert für Blei in Höhe von 40 µg/l in jedem
Fall einzuhalten ist – unabhängig davon, ob die Probe aus abgestandenem oder
aber aus ausgetauschtem Leitungswasser entnommen wird.
Derzeit wird in Kooperation mit den Ämtern 68
und 81 durch detaillierte Untersuchungen eine Eingrenzung der Belastungsquellen
vorgenommen.
Frau
Reiländer gibt einen Bericht von Herrn Dr. Weinhold zum Thema “3.000 Tote durch
Straßenverkerslärm” als Anlage zum Protokoll (ANLAGE 6).
Protokollauszug:
Amt 15