Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Mit den in dem Jahre 2013 abgeschlossenen Baumaßnahmen sowie dem zuvor durchgeführten Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen

 

  • Fahrbahn als Mischverkehrsfläche
  • Straßenentwässerung
  • Beleuchtungseinrichtung
  • Grunderwerb

 

in der Stichstraße der „Parallelstraße“ mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage B 15/0388 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.09.2015 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

 

Für die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der EBS Erschließungsbeiträge zu erheben.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.