Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0388
Beschluss:
Mit
den in dem Jahre 2013 abgeschlossenen Baumaßnahmen sowie dem zuvor
durchgeführten Grunderwerb gelten die Teileinrichtungen
- Fahrbahn als
Mischverkehrsfläche
- Straßenentwässerung
- Beleuchtungseinrichtung
- Grunderwerb
in
der Stichstraße der „Parallelstraße“ mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage B 15/0388
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 17.09.2015 im Sinne von § 9 Abs. 2 der
Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom
10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für
die Baumaßnahmen und den erforderlichen Grunderwerb sind von den betroffenen
Grundstückseigentümern gem. §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der
EBS Erschließungsbeiträge zu erheben.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.