Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0371
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 308 Norderstedt "Königsberger Straße", Gebiet: Flurstücke 58/2
und 58/7, Flur 14 der Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung (Anlage 2)
und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 31.08.2015 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 31.08.2015 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 308 Norderstedt "Königsberger Straße", die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits eingegangene Stellungnahmen von Privaten und Trägern
öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden
Schutzgütern:
·
Mensch
Aussagen zu Immissionsschutz durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, zur
Verschattung der Nachbarbebauung
·
Boden
und Wasser
Aussagen zur Verhinderung von Bauschäden durch eindringendes Grundwasser in die
Kellerräume
·
Klima
und Luft
Aussagen zur Mobilität
· Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand:
Januar 2014
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
· Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
· Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
· Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand:
2000
· Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992
- 2007
· Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung
zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.