Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt, "nördlich Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13, Flur 15, Gemarkung Garstedt“, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.08.2015 festgesetzt (Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Sicherung von Kerngebietsflächen für ein 3- bis 4-geschossiges Bankgebäude
  • Sicherung eines Streifens für den Ausbau des Verkehrsknotens Ochsenzoller Straße/Berliner Allee

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.