Sitzung: 17.09.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0387
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 315 Norderstedt, "nördlich
Ochsenzoller Straße, östlich Berliner Allee", Gebiet: Flurstück 85/13,
Flur 15, Gemarkung Garstedt“, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in
der Planzeichnung vom 19.08.2015 festgesetzt (Anlage 3). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
- Sicherung von
Kerngebietsflächen für ein 3- bis 4-geschossiges Bankgebäude
- Sicherung eines
Streifens für den Ausbau des Verkehrsknotens Ochsenzoller Straße/Berliner
Allee
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.