Sitzung: 08.05.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0147
Die
Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Alle
Ämter und Teams der Stadtverwaltung Norderstedt sind in die von den politischen
Gremien beschlossene Organisationsstruktur mit den sich hieraus ergebenden
Rechten und Pflichten eingebunden.
Das
Rechtsamt berät nach bestem Wissen und Gewissen die Fachämter und die
politischen Gremien in rechtlichen Angelegenheiten. Die Stellungnahmen dienen
der Entscheidungsfindung, ohne selbst eine Entscheidung darzustellen oder zu
ersetzen.
Obwohl
eine Berichtspflicht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 GO für Geschäfte der laufenden
Verwaltung nicht besteht, fanden Beratungen zum Thema in den Fachausschüssen
statt.
Die
Möglichkeit eines Verfahrens nach § 172 Abs. 2 BauGB bestand nicht, da die
Erhaltungssatzung bereits in Kraft war.
Protokollauszug:
Amt 30