Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zu a)

Ab 01.01.2016 ändert sich die Bezeichnung  in § 1 (Graberwerb) der Friedhofs-Gebühren-satzung Ziffer 1. Reihengrabstätten Ziffer 1. a von: Reihengrabstätten für Erden oder Urnen in: Reihengrabstätten für Erdbestattungen. Bei Ziffer 1. c Urnenreihengräber im Birkenhain  wird folgender Zusatz aufgenommen: (Gemeinschaftsanlage).

 

Diese beiden textlichen Änderungen sind auch in § 2 (Beisetzung- und Bestattungsgebühren zuzüglich der bestattungsbedingten gärtnerischen Herrichtung) der Friedhofs-Gebühren-satzung Ziffer 1. Reihengrabstätten Ziffer 1. a und Ziffer 1. c vorzunehmen.

 

§ 4 (Benutzung der Kapelle) erhält folgende neue Bezeichnung:  (Benutzung der Friedhofseinrichtungen)

 

1.    Benutzung der Kapelle                                      von bisher 256,00 € auf 171,00 €

2.    Aussegnung

a)  Verabschiedung der Angehörigen

von der/dem Verstorbenen                         von bisher      0,00 €   neu: siehe

Ziffer 3.     

b)  Verabschiedung s.o. mit Redner bzw. Pastor (mit Nutzung

 Besichtigungsraum  und  Flur)                   von bisher    85,00 €  neu: siehe

 jetzt Ziffer 3.

3.    Benutzung der Friedhofseinrichtungen   (bisher  nicht vorhanden)  neu:  85,00 €.

 

Alle anderen Gebühren bleiben unverändert bestehen.

 

Zu b)

Die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 15/0457 beschlossen.

 


Abstimmung:

 

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen