Sitzung: 17.11.2015 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42
Vorlage: B 15/0481
Beschluss
a)
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
4.1, 4.2, 8.2, 13.3, 13.8, 13.10,
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
zur Kenntnis genommen
1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1,
9.1, 10.1, 10.2, 11.1, 11.2, 11.3, 12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 13.4, 13.5, 13.6,
13.7, 13.9, 13.11, 13.12, 14.1, 14.2, 14.3,
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Es
sind keine Stellungnahmen Privater während oder nach der öffentlichen Auslegung
eingegangenen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" , Gebiet: südlich der Straße Beim
Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der
Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text –
(Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.09.2015, als Satzung
beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 15.09.2015 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen: 46
Davon anwesend: 42
Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.