Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42

Beschluss

a)            Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden

 

 

berücksichtigt

 

4.1, 4.2, 8.2, 13.3, 13.8, 13.10,

 

teilweise berücksichtigt

 

 

nicht berücksichtigt

 

 

zur Kenntnis genommen

 

1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1, 9.1, 10.1, 10.2, 11.1, 11.2, 11.3, 12.1, 12.2, 13.1, 13.2, 13.4, 13.5, 13.6, 13.7, 13.9, 13.11, 13.12, 14.1, 14.2, 14.3,

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Es sind keine Stellungnahmen Privater während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen.

 

 

b)            Satzungsbeschluss

 

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost"  , Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.09.2015, als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 15.09.2015 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen:  46

Davon anwesend:                                            42

 

Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.