Sitzung: 04.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0168
Herr Deutenbach erläutert die Vorlage.
Der Ausschuss diskutiert mit der Verwaltung über die
Vorlage.
Die Verwaltung bestätigt dem Ausschuss, dass die in
der Begründung zu 3.9 dargestellten Richtwerte zum Schallschutz
Orientierungswerte sind und der Abwägung unterliegen
Beschluß
a)
Entscheidung
über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
19.01.2000 bis 21.02.2000
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:
nicht berücksichtigt
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat vom
16.02.2000
Punkt 2:
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 21.02.2000
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0168 Bezug
genommen.
b)
Der
auf Grund der in der Sach- und Rechtslage erläuterten Gründe geänderter Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 227 – Norderstedt – Teil B – Gebiet: westl. Ulzburger
Straße/ südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Straße – wird gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 (Stand: 04.05.2000) zur Vorlage
Nr. B 00/0168 gebilligt.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 erneut
öffentlich auszulegen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist auf zwei Wochen
zu verkürzen und in der Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, dass
Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden
können.
Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Bedenken und Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB
durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend.
Die
Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Beschlußkopie
an: Amt 69