Sitzung: 04.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0167
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 32 den folgenden Bericht
Der
Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.1997, TOP 02, Vorlage-Nr
96/0845 den folgenden Beschluss gefasst:
“Das
gemeindliche Einvernehmen zur großflächigen Einführung von Tempo-30-Zonen -
entsprechend dem in der Sach- und Rechtslage sowie den Anlagen dargestelltem
Konzept - wird erteilt. Dabei sind die o. g. Anträge einzuarbeiten. Das Konzept
soll im Jahr 1997 umgesetzt werden. Dem vorgestellten Vorbehaltsnetz wird
zugestimmt.”
Das Stadtgebiet wurde
daraufhin durch die Planung in 49 Zonen aufgeteilt, die einzeln abzuarbeiten
sind. Durch die neu hinzugekommene Zone 38 a sowie die Teilung der Zone 49 in a
und b sind bzw. waren insgesamt 51 Zonen zu überprüfen.
Vor jeder Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde
muss ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt werden. Die StVO schreibt zu § 45
vor:
“Vor jeder Entscheidung sind
die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören.”
Um dieses Verfahren durchführen zu können, ist es
erforderlich, jedes Gebiet einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
Die Kennzeichnung der Zonen sollte größtenteils
durch das Aufstellen der Zonenschilder , dem Aufbringen von nicht
amtlichen Fahrbahnmarkierungen, die kein Zeichen der StVO darstellen
(Zonen-Beginn = ssss) sowie geringfügigen baulichen Maßnahmen
erfolgen.
Zwischenzeitlich sind 32
Zonen von der Verkehrsaufsicht angeordnet worden. Die in der Anlage grau
hinterlegten Zonen sind angeordnet und größtenteils auch umgesetzt worden;
teilweise stehen noch Ergänzungsarbeiten aus.
Die Zone 31 Langer Kamp /
Wiesenstraße (westl.) / Lütjenmoor / Breslauer Straße wurde am 19.08.1998
angeordnet. Sie ist noch nicht vollständig umgesetzt worden.
Bislang
sind 14 Zonen nach durchgeführtem Stellungnahmeverfahren nicht anordnungsfähig
und durch Abschlussvermerke geschlossen worden.
In der Bearbeitung noch
offen sind die Zonen:
2 |
Bahnhofstraße |
noch kein Verfahren eingeleitet |
4 |
Aurikelstieg |
noch kein Verfahren eingeleitet |
25 |
Alter Heidberg / Langenharmer Weg |
noch kein Verfahren eingeleitet |
33 |
Falkenhorst |
siehe Berichtsvorlage M 00/002 Ausschuß Planung
Bau und Verkehr vom 20.01.2000 |
38 a |
Joh.-Hin-Wichern-Str. / B 202 |
Stellungnahmeverfahren läuft |
49 a / 49 b |
Integration Friedrichsgaber Weg (zwischen Rathausallee und O. a. W. Straße) |
Stellungnahmeverfahren läuft |
Ein Besprechungsergebnis vom
23.04.1998 sah die folgende Bearbeitungsreihenfolge (mit Angabe des derzeitigen
Bearbeitungsstandes) vor:
é Zone 49 Integration des Friedrichsgaber
Weges
erinnert am 09.07.98 / 26.08.1998 / 13.01.1999
02.12.1999
- Herr Mahler, Ing. Büro Waack + Dähn é Abstimmungsgespräch
21.01.2000 Vorschlag des Ing. Büros Waack + Dähn
Stellungnahmeverfahren eingeleitet am 31.01.2000
é Zone 33 Verfahren s. o.
é Zone 31 Anordnung ist
am 19.08.98 erfolgt
Besprechung mit I + II am
13.01.1999
die Umsetzung ist immer noch
nicht vollständig erfolgt
é Zone 2 Bearbeitung erst nach den
vorstehenden drei Zonen
Die Verkehrsaufsicht
arbeitet zurzeit an den Zonen:
5 |
Am Böhmerwald |
Verbindung Alsterstieg / Gronaustieg |
31 |
Lütjenmoor |
Umsetzung der baulichen Maßnahmen? / Bearbeitung
von Beschwerden, Problemen im Rahmen der Einführung |
33 |
Falkenhorst |
siehe Berichtsvorlage M 00/002 Ausschuss Planung
Bau und Verkehr vom 20.01.2000 |
38 a |
Joh.-Hin-Wichern-Str. / B 202 |
Stellungnahmeverfahren läuft |
45 |
Theodor-Fontane-Straße |
Umsetzung der baulichen Maßnahmen? |
49 a / 49 b |
Integration Friedrichsgaber Weg (zwischen Rathausallee und O. a. W. Straße) |
Stellungnahmeverfahren läuft |
Es verbleiben also die
Zonen:
2 |
Bahnhofstraße |
noch kein Verfahren eingeleitet |
4 |
Aurikelstieg |
noch kein Verfahren eingeleitet |
25 |
Alter Heidberg / Langenharmer Weg |
noch kein Verfahren eingeleitet |
Aus Kapazitätsgründen kann
eine weitere Bearbeitung erst erfolgen, wenn die Zone 31 vollständig umgesetzt
wurde und abschließende Entscheidungen für die Zonen 33 und den Friedrichsgaber
Weg getroffen worden sind.
In den verbleibenden Zonen
2, 4 und 25 sind aus Sicht der Verkehrsaufsicht umfangreichere bauliche
Maßnahmen notwendig. In den entsprechenden Gebieten ist keine Unfallentwicklung
zu verzeichnen, die ein Handeln bezüglich Tempo 30 zurzeit dringend
erforderlich macht. Es wird in diesen Zonen wahrscheinlich zu einer umfassenden
Aufhebung der Altbeschilderung kommen; dies erfordert sehr viel
Bearbeitungszeit.
Anlage
Bearbeitungsstand des Projektes Tempo 30 Stand
06.04.2000