Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 32 den folgenden Bericht

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.1997, TOP 02, Vorlage-Nr 96/0845 den folgenden Beschluss gefasst:

 

“Das gemeindliche Einvernehmen zur großflächigen Einführung von Tempo-30-Zonen - entsprechend dem in der Sach- und Rechtslage sowie den Anlagen dargestelltem Konzept - wird erteilt. Dabei sind die o. g. Anträge einzuarbeiten. Das Konzept soll im Jahr 1997 umgesetzt werden. Dem vorgestellten Vorbehaltsnetz wird zugestimmt.”

 

Das Stadtgebiet wurde daraufhin durch die Planung in 49 Zonen aufgeteilt, die einzeln abzuarbeiten sind. Durch die neu hinzugekommene Zone 38 a sowie die Teilung der Zone 49 in a und b sind bzw. waren insgesamt 51 Zonen zu überprüfen.

 

 

Vor jeder Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde muss ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt werden. Die StVO schreibt zu § 45 vor:

 

“Vor jeder Entscheidung sind die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören.”

 

Um dieses Verfahren durchführen zu können, ist es erforderlich, jedes Gebiet einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.

 

Die Kennzeichnung der Zonen sollte größtenteils durch das Aufstellen der Zonenschilder , dem Aufbringen von nicht amtlichen Fahrbahnmarkierungen, die kein Zeichen der StVO darstellen (Zonen-Beginn = ssss) sowie geringfügigen baulichen Maßnahmen erfolgen.

 

Zwischenzeitlich sind 32 Zonen von der Verkehrsaufsicht angeordnet worden. Die in der Anlage grau hinterlegten Zonen sind angeordnet und größtenteils auch umgesetzt worden; teilweise stehen noch Ergänzungsarbeiten aus.

 

Die Zone 31 Langer Kamp / Wiesenstraße (westl.) / Lütjenmoor / Breslauer Straße wurde am 19.08.1998 angeordnet. Sie ist noch nicht vollständig umgesetzt worden.

 

Bislang sind 14 Zonen nach durchgeführtem Stellungnahmeverfahren nicht anordnungsfähig und durch Abschlussvermerke geschlossen worden.

 

In der Bearbeitung noch offen sind die Zonen:

 

2

Bahnhofstraße

noch kein Verfahren eingeleitet

4

Aurikelstieg

noch kein Verfahren eingeleitet

25

Alter Heidberg / Langenharmer Weg

noch kein Verfahren eingeleitet

33

Falkenhorst

siehe Berichtsvorlage M 00/002 Ausschuß Planung Bau und Verkehr vom 20.01.2000

38 a

Joh.-Hin-Wichern-Str. / B 202

Stellungnahmeverfahren läuft

49 a /

49 b

Integration Friedrichsgaber Weg

(zwischen Rathausallee und O. a. W. Straße)

Stellungnahmeverfahren läuft

 

Ein Besprechungsergebnis vom 23.04.1998 sah die folgende Bearbeitungsreihenfolge (mit Angabe des derzeitigen Bearbeitungsstandes) vor:

 

é Zone 49             Integration des Friedrichsgaber Weges

erinnert am 09.07.98 / 26.08.1998 / 13.01.1999

                02.12.1999 - Herr Mahler, Ing. Büro Waack + Dähn é Abstimmungsgespräch

21.01.2000 Vorschlag des Ing. Büros Waack + Dähn
Stellungnahmeverfahren eingeleitet am 31.01.2000

 

é Zone 33             Verfahren  s. o.

 

é Zone 31             Anordnung ist am 19.08.98 erfolgt

Besprechung mit I + II am 13.01.1999

die Umsetzung ist immer noch nicht vollständig erfolgt

 

é Zone 2               Bearbeitung erst nach den vorstehenden drei Zonen

 

Die Verkehrsaufsicht arbeitet zurzeit an den Zonen:

 

5

Am Böhmerwald

Verbindung Alsterstieg / Gronaustieg

31

Lütjenmoor

Umsetzung der baulichen Maßnahmen? / Bearbeitung von Beschwerden, Problemen im Rahmen der Einführung

33

Falkenhorst

siehe Berichtsvorlage M 00/002 Ausschuss Planung Bau und Verkehr vom 20.01.2000

38 a

Joh.-Hin-Wichern-Str. / B 202

Stellungnahmeverfahren läuft

45

Theodor-Fontane-Straße

Umsetzung der baulichen Maßnahmen?

49 a /

49 b

Integration Friedrichsgaber Weg

(zwischen Rathausallee und O. a. W. Straße)

Stellungnahmeverfahren läuft

 

Es verbleiben also die Zonen:

 

2

Bahnhofstraße

noch kein Verfahren eingeleitet

4

Aurikelstieg

noch kein Verfahren eingeleitet

25

Alter Heidberg / Langenharmer Weg

noch kein Verfahren eingeleitet

 

Aus Kapazitätsgründen kann eine weitere Bearbeitung erst erfolgen, wenn die Zone 31 vollständig umgesetzt wurde und abschließende Entscheidungen für die Zonen 33 und den Friedrichsgaber Weg getroffen worden sind.

 

In den verbleibenden Zonen 2, 4 und 25 sind aus Sicht der Verkehrsaufsicht umfangreichere bauliche Maßnahmen notwendig. In den entsprechenden Gebieten ist keine Unfallentwicklung zu verzeichnen, die ein Handeln bezüglich Tempo 30 zurzeit dringend erforderlich macht. Es wird in diesen Zonen wahrscheinlich zu einer umfassenden Aufhebung der Altbeschilderung kommen; dies erfordert sehr viel Bearbeitungszeit.

 

 

Anlage

Bearbeitungsstand des Projektes Tempo 30 Stand 06.04.2000