Sitzung: 07.01.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 15/0642
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich
Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südlich Forst Rantzau,
östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Flurstück 35/5, Flur 07, Gemarkung
Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich ist
in der Planzeichnung vom 15.12.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in
Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
- Darstellung der
Gemeinbedarfsflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen
- Sicherung der Flächen
des Bauspielplatzes
- Darstellung der
Gemeinbedarfsflächen für einen Standort der Waldkindergärten
- Entwicklung und
Sicherung der Sport- und Spielflächen für Jugendliche
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.