Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet: südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Flurstück 35/5, Flur 07, Gemarkung Garstedt und westlich Oadby-and-Wigston-Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 15.12.2015 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 3 der Einladung). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Darstellung der Gemeinbedarfsflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen
  • Sicherung der Flächen des Bauspielplatzes
  • Darstellung der Gemeinbedarfsflächen für einen Standort der Waldkindergärten
  • Entwicklung und Sicherung der Sport- und Spielflächen für Jugendliche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.