Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Entschädigungssatzung der Stadt Norderstedt wird im §4 Abs. 2 wie folgt geändert:

Die nicht der Stadtvertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen sie als Mitglied angehören, und für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen und Teilfraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 €.

Entsprechendes gilt für stellvertretende Ausschussmitglieder, die nicht der Stadtvertretung angehören, im Vertretungsfall.


Abstimmung über den 2. Antrag:

Bei 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.