Sitzung: 18.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0193
Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:
In der oben genannten Sitzung bittet Herr Lange um einen Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße eingeleitet hat.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr hatte 1999 beschlossen,
bei den weiteren Planungen zur Oadby-and-Wigston-Straße die Trassenvariante A
als Verbindung zwischen der Waldstraße und der Ulzburger Straße/Harckesheyde
zugrunde zu legen. Zu dieser Trassenvariante ist auf Grund der zu erwartenden
fachlichen Widersprüche der Forstbehörde ein Planfeststellungsverfahren als
planungsrechtliche Voraussetzung vorzusehen.
Nach eingehender Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der notwendigen weiteren
Schritte ist kein Scopingtermin erforderlich. Somit können mit den im Haushalt
2000 zur Verfügung stehenden Mitteln Planungsaufträge zur Straßenplanung
(Leistungsphase 1 – 4 der HOAI) und zum landschaftspflegerischen Begleitplan
einschließlich “kleiner” UVP erteilt werden. Hinsichtlich Leistungsphase 1 – 2
liegt ein Ing.-Vertrag mit dem Büro Waack & Dähn vor, der zurzeit
bearbeitet wird. Für beide
Planungsschritte liegen bereits aus vergangenen Jahren zahlreiche
Planungen vor, die zu ergänzen bzw. zu überarbeiten sind. Für den Planungsauftrag
zur Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße wurde bereits nach Rücksprache
mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Norderstedt das Büro Waack und Dähn
vorgesehen. Zum landschaftspflegerischen Begleitplan sollte das Büro Bendfeldt,
das auch die bisherige Umweltverträglichkeitsstudie erstellt hat, beauftragt
werden.
Als Zeitplan ist bislang vorgesehen, nach Beauftragung und Abarbeitung der vorgenannten Planungsschritte die Ergebnisse im Sommer/Früh-Herbst 2000 der Politik vorzustellen und anschließend mit diesem Beschluss ein Planfeststellungsverfahren beim Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein zu beantragen. Sinnvoll ist es, bereits frühzeitig Kontakt zur Planfeststellungsbehörde aufzunehmen, um einen zügigen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zu unterstützen. Bislang ging man unter optimistischen Vorzeichen von insgesamt 2 ½ Jahren Bearbeitungsdauer für die notwendigen Planungsschritte und die Planfeststellung aus. Dieses Vorhaben ist nach Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig, daher sollte bereits nach Vorliegen einer entsprechend beschlossenen Entwurfsplanung die Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm mit dem Straßenbauamt Itzehoe abgestimmt werden. Die Antragsfrist hierfür ist nach Prüfung der Verwaltung in der Regel der 01.10. eines jeden Jahres.
Wie bereits im Tertialbericht mitgeteilt, waren seit 01.03.2000 zwei Verkehrsplanerstellen im Amt Stadt als Lebensraum vakant.
Das Bewerberauswahlverfahren ist für diese beiden Verkehrsplanerstellen bereits erfolgt. Die Besetzung der Stelle 694.9 ist zum 01.05.2000 erfolgt. Da unter anderem gemäß politischen Beschluss die weitere Bearbeitung zur Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße oberste Priorität haben soll, ist eine weitere verkehrsplanerische Betreuung dieses Projektes sichergestellt.
Die Politik wird unter anderem im Zuge des Berichtswesens und auch insbesondere zu dem Projekt Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße informiert. Bisher bleibt als Ergebnis festzuhalten, dass eine intensive Bearbeitung dieser Maßnahme (Vorprüfung, Beauftragung eines externen Ingenieurbüros und begleitende Maßnahmen z.B. Verkehrszählung, F-Plan) sichergestellt ist.