Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:

 

a)      Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung  ( Frühzeitige Bürgerbeteiligung ) wird nach § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB abgesehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich auf das bisher unbebaute Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich aus.

b)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174, 1. Änderung - Norderstedt -,  Gebiet : “Nördlich Buchenweg”,  nördlich Buchenweg, südlich Moorbek, östlich des Flurstückes 406/102  wird einschließlich der Begründung, Stand : 08.03.2000 in der Fassung der Anlage 6 zur Vorlage Nr.  B 00/0128 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174, 1. Änderung - Norderstedt -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger  öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69.A