Sitzung: 18.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0128
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:
a)
Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung ( Frühzeitige Bürgerbeteiligung ) wird nach
§ 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB abgesehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich auf das bisher unbebaute
Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich aus.
b)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174, 1. Änderung -
Norderstedt -, Gebiet : “Nördlich
Buchenweg”, nördlich Buchenweg, südlich
Moorbek, östlich des Flurstückes 406/102
wird einschließlich der Begründung, Stand : 08.03.2000 in der Fassung
der Anlage 6 zur Vorlage Nr. B 00/0128
gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 174, 1. Änderung - Norderstedt -, sowie die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :
Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.
PROTOKOLLAUSZUG Amt 69.A