Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)      Entscheidung über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 19.01.2000 bis 21.02.2000

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:

nicht berücksichtigt

 
Punkt 4:
Jutta Pillen-Konetzka                  vom 16.02.2000

Punkt 5:
Felix Dewald                  vom 21.02.2000

teilweise berücksichtigt

Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat -                  vom 16.02.2000

Punkt 2:
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr                  vom 21.02.2000

berücksichtigt

Punkt 3:
Deutsche Telekom                  vom 21.01.2000

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0168.1 Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Der Durchführungsvertrag von April 2000 – wird in der Fassung der Anlage 4 zu dieser Vorlage gebilligt.

c)      Satzungsbeschluss:
 
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 227 – Norderstedt – Teil A, Gebiet: westl. Ulzburger Straße/südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Straße/östl. Spielplatz Dunantstraße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung mit vorhabenbezogenem Funktionsplan und dem Teil B – Text –  in der Fassung vom April 2000, als Satzung. Die Begründung – Stand: 14.04.2000 – wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen und anschließend den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 10, 69.A