Sitzung: 18.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0168.1
Herr Deutenbach beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
a) Entscheidung
über die Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
19.01.2000 bis 21.02.2000
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Trägern öffentlicher Belange bzw. von privaten Personen werden:
nicht berücksichtigt
Punkt 4:
Jutta Pillen-Konetzka vom
16.02.2000
Punkt 5:
Felix Dewald vom
21.02.2000
teilweise berücksichtigt
Punkt 1:
Kreis Segeberg – Der Landrat - vom
16.02.2000
Punkt 2:
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 21.02.2000
berücksichtigt
Punkt 3:
Deutsche Telekom vom
21.01.2000
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage der Vorlage Nr. B 00/0168.1 Bezug
genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Der Durchführungsvertrag von April 2000 – wird in der Fassung
der Anlage 4 zu dieser Vorlage gebilligt.
c)
Satzungsbeschluss:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 227 – Norderstedt – Teil A, Gebiet: westl.
Ulzburger Straße/südl. Langer Kamp/nördl. Breslauer Straße/östl. Spielplatz
Dunantstraße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung mit vorhabenbezogenem Funktionsplan
und dem Teil B – Text – in der Fassung
vom April 2000, als Satzung. Die Begründung – Stand: 14.04.2000 – wird in der
Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen und anschließend den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und über
den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.
PROTOKOLLAUSZUG Amt 10, 69.A