Sitzung: 18.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Frau Rimka und Frau von Eschwege beantworten die Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Lange beantragt für die SPD-Fraktion, den Punkt 8.7 der Textfestsetzungen ersatzlos zu streichen. Der Antrag wird mit 6 Stimmen gegen 5 Stimmen angenommen.
Herr Bassler bittet die Verwaltung um Mitteilung, wieviel Stellplätze im Planbereich theoretisch möglich sind.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum
Bebauungsplan Nr. 173 West
- Norderstedt -, Gebiet: “Südlich Rantzauer Forstweg”, südlich Rantzauer
Forstweg, öst-lich Oadby-and-Wigston-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg
(einschließlich der Straßenfläche) wird zur Kenntnis genommen.
b)
Das weitere Verfahren des Bebauungsplanes 173 West -
Norderstedt - gemäß § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. d. F. vom 27.08.1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein i. d. F. vom 23.07.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 529), geändert
durch Gesetz vom 18.03.1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 147), ist nach dem BauGB 1998
fortzuführen.
c)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 West - Norderstedt -,
Gebiet: “Südlich Rantzauer Forstweg”, südlich Rantzauer Forstweg, östlich
Oadby-and-Wigston-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg (einschließlich der
Straßenfläche) wird einschließlich der Begründung, Stand: 18.04.00 in der
Fassung der Anlage 7 zur Vorlage Nr.: B 99/0362 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 173 - West - Norderstedt - sowie die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu der öffentlichen
Auslegung zu beteiligen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3
i. V. m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Der Punkt 8.7 der Textfestsetzungen ist ersatzlos zu streichen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.
PROTOKOLLAUSZUG Amt 69.A, AG NoMi