Sitzung: 18.05.2000 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0192
Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:
Mit den zwischen 1992 und 1995 durchgeführten Baumaßnahmen gelten die Teileinrichtungen
Ø Fahrbahn
Ø Straßenentwässerung
Ø einseitiger Gehweg
Ø einseitiger komb. Geh- u. Radweg
Ø Straßenbeleuchtung und
Ø Straßenbegleitgrün
in der Straße "An´n Slagboom" mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. 00/0192 für die Sitzung des Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr am 18.05.2000 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.
Für die Baumaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern gem. § 10 Abs. 3 EBS Teilerschließungsbeiträge zu erheben.
Die Kosten für den Grunderwerb werden nach erfolgtem Abschluß zu einem späteren Zeitpunkt erhoben.
Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.
PROTOKOLLAUSZUG Amt 69.B