Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr fasst folgenden Beschluss:

 

Mit den zwischen 1992 und 1995 durchgeführten Baumaßnahmen gelten die Teileinrichtungen

Ø        Fahrbahn

Ø        Straßenentwässerung

Ø        einseitiger Gehweg

Ø        einseitiger komb. Geh- u. Radweg

Ø        Straßenbeleuchtung und

Ø        Straßenbegleitgrün

in der Straße "An´n Slagboom" mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. 00/0192 für die Sitzung des Ausschuß für Planung, Bau und Verkehr am 18.05.2000 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 (EBS) als erstmalig und endgültig hergestellt.

Für die Baumaßnahmen sind von den Grundstückseigentümern gem. § 10 Abs. 3 EBS Teilerschließungsbeiträge zu erheben.

Die Kosten für den Grunderwerb werden nach erfolgtem Abschluß zu einem späteren Zeitpunkt erhoben.

 

Die Vorlage wurde einstimmig beschlossen.

 

PROTOKOLLAUSZUG Amt 69.B