Sitzung: 21.06.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0274
Herr
Feldt erläutert Einzelheiten des Angebotes und die Aufgaben bzw. Tätigkeiten
des Investitionsbank.
Er
beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr
Dr. Weinhold stellt folgenden Antrag für die CDU:
Der
TOP wird so lange vertagt, bis die im Anhang aufgeführten Fragen geklärt sind.
Anhang:
Es
wird auf die Punkte des Angebotes Bezug genommen:
1)
Zielsetzung
der Bearbeitung ist die Überwachung und Durchführung einer CO2 –
Reduzierung, siehe “Sachverhalt” der Vorlage. Senkung der Energiekosten ist das
Mittel dazu, nicht der Zweck. Dieser muß deutlich gemacht werden.
4.2.4)
Die
CO2-Bewertung ist dementsprechend keine “Ergänzung”. Der Text muß
geändert werden.
4.2.7)
Was
sind “Nachhaltigkeitsindikatoren”? Nachhaltigkeit ist ein neutrales und anderes
Wort für “Dauerhaftigkeit”. Unter diesem Punkt müssen die Indikatoren für die
jeweilige Ziele exakt genannt werden.
4.4) Die Bewertung eines Ergebnisberichts
kann nicht von der Auftragnehmerin gleich
mitberichtet werden. Bewerten kann ausschließlich
die Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin kann/muß ihre Ergebnisse kommentieren.
Text muß entsprechend geändert werden.
5)
Welche
Kosten entstehen der Auftraggeberin durch diese Leistungen?
6.2)
Wer
entscheidet im Zweifelsfall, ob die Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin
erfüllt wurde oder nicht?
8)
Ist
die Auftragnehmerin im Rahmen der Haftung verpflichtet, Ergebnisse auf ihre
Kosten nachzuarbeiten/nachzuliefern, wenn diese nach Bewertung durch die
Auftraggeberin
·
Zu
mager o trivial o falsch o u.ä.
sind?
9)
Müssen
die genannten Vergütungen unabhängig von der Bewertung durch die Auftraggeberin
bezahlt werden oder kann die Auftraggeberin bei nach ihrer Bewertung
vorliegender Minderleistung auch nur eine verminderte Vergütung bezahlen? Wie
wird das geregelt?
9.8)
Die
genannten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. DM 180.000,-. In der
Beschlußvorlage werden ca. DM 34.000,- genannt, ohne Folgekosten. Welche Kosten
entstehen der Auftraggeberin?
10.2)
Die
Auftragnehmerin hat der Auftraggeberin nach Abschluß des Auftrages sämtliche
Unterlagen zu übergeben, in welcher Form sie auch immer vorliegen und darüber
eine verbindliche Erklärung abzugeben. Dieser Passus muß noch in den Text
aufgenommen werden.
10.7 und 12.2) Wenn 10.7 so
gelten soll, muß in 12.2 aufgenommen werden, daß die Auftragnehmerin
Erkenntnisse aus diesem Auftrag nur mit Zustimmung der Auftraggeberin verwenden
darf, auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
Herr
Brüning beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Krogmann verläßt die Sitzung.
Herr
Brüning berichtet, dass es im Angebot der Investitionsbank auf Seite 30 in der
Überschrift zu Punkt 10.6 “.......Auftraggeberin” heißen muss.
Frau
Schmitt verläßt die Sitzung.
Frau
Hahn ist der Meinung, dass die Produktbeschreibung des Amtes 68 im Hinblick auf
den Klimaschutz überarbeitet werden muss.
Weiterhin
hätte sie gerne die Zustimmung der Stadtwerke zum Energiemanagement.
Die
Vorsitzende läßt über den Antrag von Herrn Dr. Weinhold abstimmen.
Der
Antrag wird einstimmig angenommen.
Der
Ausschuss für Umweltschutz bittet Herrn Feldt darum, wieder an der nächsten
Sitzung des Ausschuss für Umweltschutz wieder teilzunehmen.
Die
Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Feldt.
Herr
Brüning berichtet, dass das Lessing-Gymnasium eine Preis bei Wettbewerb “Solar
Schule 2000” gewonnen hat und ihnen dazu von der Bundesministerin gratuliert
wurde.
Weiter
berichtet er, das die DGU die Auswertung des Projektes “ Energiesparen an
Norderstedter Schulen” in Form einer Handreichung zusammengestellt hat. Sie
soll zugleich als Dokumentation des Projektes und als Anregung für neue Schulen
dienen. Die Handreichung ist im Umweltamt zur Einsicht erhältlich.
Protokollauszug:
15
68