Frau Gattermann informiert, dass nach Prüfung des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr die Nutzung der geplanten Immobilie für Kindertagesbetreuung baurechtlich nicht möglich ist. Das entsprechende Schreiben des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr wird als Anlage 4 zu Protokoll gegeben.

 

Frau Hahn fragt, was mit den durch den musischen Jugendkreis betreuten Kindern passiert, wenn keine Lösung zur alternativen Unterbringung der Einrichtung aufgrund der Kündigung des Gebäudes in der Ochsenzoller Straße 134 gefunden wird. Frau Gattermann erläutert, dass sich der überwiegende Teil der Kinder in der Vorschulbetreuung befindet, die in den Grundschulen stattfindet. Bezüglich der  weiteren Entwicklung des Vereins und der Unterbringung der anderen Kinder betont Frau Gattermann die Beratungs- und Aufklärungspflicht des Trägers.