Beschluss:

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 30.03.2016 (Anlagen 3 und 5) gebilligt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage (Anlagen 8 und 9) den Entwurf des Bebauungsplanes zu fertigen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.