Sitzung: 05.06.2000 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0242
Herr
Lange hatte in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.05.2000 zu TOP 9.8 die
Verwaltung um einen Vorschlag zur Anhörung der Schülerinnen und Schüler der
Schulen Norderstedts im Hauptausschuß gebeten.
Nach
§ 109 ff. Schulgesetz werden die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden
Schulen durch die Schülervertretung repräsentiert.
Die
Schülervertretung setzt sich aus der Klassensprecherin oder dem
Klassensprecher, der Klassensprecherversammlung und der Schülersprecherin oder
dem Schülersprecher zusammen. Diese wären dann in den Sitzungen des
Hauptausschusses anzuhören.
Seit
etlichen Jahren findet die Anhörung der Vertreterinnen und Vertreter der
Norderstedter Schulen im Ausschuß für junge Menschen statt. Hierzu gehören bei
den weiterführenden Schulen auch die Vertreterinnen und Vertreter der Schüler.
Die
Sitzungen werden in den Schulen abgehalten, um eine Begehung durchzuführen und
sich vor Ort ein Bild vom baulichen Zustand der Schulen zu machen.
Das
Fachamt empfiehlt, das bisher erfolgreich praktizierte Verfahren beizubehalten.
Der
Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Herr
Lange weißt darauf hin, dass nicht nur der bauliche Zustand der Norderstedter
Schulen im Hauptausschuss thematisiert werden sollte, sondern im Rahmen
eines Beteiligungs-verfahrens generell
zu Themen angehört werden sollte, zu denen die Schüler/innen Fragen haben.
Herr
Paustenbach stellt den Antrag über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:
Die
Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss einen Vorschlag zur Anhörung der
Belange der Schüler/Schülerinnen Norderstedts zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen - angenommen
Protokollauszug:
Amt 40