Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Lange hatte in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.05.2000 zu TOP 9.8 die Verwaltung um einen Vorschlag zur Anhörung der Schülerinnen und Schüler der Schulen Norderstedts im Hauptausschuß gebeten.

 

Nach § 109 ff. Schulgesetz werden die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen durch die Schülervertretung repräsentiert.

Die Schülervertretung setzt sich aus der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher, der Klassensprecherversammlung und der Schülersprecherin oder dem Schülersprecher zusammen. Diese wären dann in den Sitzungen des Hauptausschusses anzuhören.

 

Seit etlichen Jahren findet die Anhörung der Vertreterinnen und Vertreter der Norderstedter Schulen im Ausschuß für junge Menschen statt. Hierzu gehören bei den weiterführenden Schulen auch die Vertreterinnen und Vertreter der Schüler.

Die Sitzungen werden in den Schulen abgehalten, um eine Begehung durchzuführen und sich vor Ort ein Bild vom baulichen Zustand der Schulen zu machen.

 

Das Fachamt empfiehlt, das bisher erfolgreich praktizierte Verfahren beizubehalten.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Herr Lange weißt darauf hin, dass nicht nur der bauliche Zustand der Norderstedter Schulen im Hauptausschuss thematisiert werden sollte, sondern im Rahmen eines  Beteiligungs-verfahrens generell zu Themen angehört werden sollte, zu denen die Schüler/innen Fragen haben.

 

Herr Paustenbach stellt den Antrag über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss einen Vorschlag zur Anhörung der Belange der Schüler/Schülerinnen Norderstedts zur Entscheidung vorzulegen.

 

Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen - angenommen

 

Protokollauszug: Amt 40